Hallo liebe Mitstreiter,
ab 2012 ist in der „Fallpauschalenvereinbarung“ erstmalig die DRG-EKV enthalten.
Also die letzten sechs Anlagen der Fallpauschalenvereinbarung , die sonst “nur“ als Fallpauschalen-Katalog benannt wurden. Warum wurde hier die Entgeltkatalogverordnung erschaffen? Hat hier das Kind nur einen anderen Namen bekommen bzw. erstmalig einen Namen bekommen?
Ich finde kaum Informationen im Internet, warum dieses so ist. Freue mich auf „Input“.
MfG
dagpow