ärztliche Befunderhebung / Vitalzeichen kontrollieren als kodierbare Leistung?

  • Hallo liebes Forum,

    meine Frage:

    wird in anderen Kliniken die tägliche ärztliche Befunderhebung bei Intensivpatienten (KJP) als Leistung erfasst, oder stellt das eine regelmäßig bei allen durchgeführte Leistung dar, die nicht kodiert werden sollte.

    die selbe Frage zur Vitalzeichenkontrolle bei neu eingelieferten Patienten.

    Nachdem im PEPP-Katalog für Intensivpatienten der Betreuungsaufwand entscheidend zu sein scheint, könnte das doch eine Auswirkung haben. Alleine die Vitalzeichenkontrolle - nehmen wir an halbstündlich - summiert sich bei einer Dauer von 3 Minuten je Kontrolle auf ca. eine Stunde in einer Nacht. :huh:

    LG OPS-Tine

  • Hallo OPS-Tine,

    ich würde die tägliche Befunderhebung und die Vitalzeichencontrolle im Rahmen des "Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie" sehen und dokumentieren.
    Für die Prä PEPP P002 scheinen die Anzahl und die Wertigkeit der Kodes eine Rolle zu spielen, wie sich das aber dann wirklich auswirkt ist mir noch nicht klar...

    Grüße

    Helmutwg

  • Guten Tag,

    die Untersuchung eines Patienten gehört IMHO zur Basisversorgung. Ich halte Ihre Abbildung in irgendeinem Code nicht für zielführend.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    die Untersuchung eines Patienten gehört IMHO zur Basisversorgung. Ich halte Ihre Abbildung in irgendeinem Code nicht für zielführend.

    Gruß

    merguet

    Hallo merquet,

    für die Regelkodes würde ich das auch so sehen. In der der Beschreibung des Intensivkode ist das Monitoring der Psychopharmakotherapie und der Entzugsbehandlung aber explizit aufgeführt. Außerdem ist es keine Leistung die grundsätzlich bei allen Pat. durchgeführt wird, sondern nur bei den als intensiv eingestuften.
    Grüße
    helmutwg

    Einmal editiert, zuletzt von helmutwg (29. Oktober 2012 um 13:49)

  • Hallo OPS-Tine,
    mit welchem Kode würden Sie denn die Vitalzeichenkontrollen abbilden wollen?
    Abgesehen davon greift hier meines Verständnisses nach ganz eindeutig die PP014a.

    Auch ist die tägliche Befunderhebung nichts anderes als eine reguläre Visite. Denn nichts anderes tut jeder Psychiater täglich bei seinen Patienten. Und Visiten werden nicht kodiert. Ob die Visite bei einem Intensiv- oder Regelpatienten durchgeführt wird, ist unerheblich, da die Kodierrichtlinien Vorrang haben.

    Was genau das DIMDI mit Monitoring bei der Psychopharmakotherapie meint, bleibt abzuwarten. Der Begriff an sich könnte jedenfalls einmal mehr nicht schwammiger sein.
    Ein korrekt durchgeführtes Monitoring jedenfalls geht deutlich über das Maß eines kurzen Visitenkontaktes hinaus.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.