Liebes Forum,
bitte um Meinungen zu folgender Kodierung:
Patient kommt mit Sehnennekrose der Achillessehne bei Z.n. 2-maliger Naht.( Z.n. offener Nath intern bei Z.n. Reruptur nach percutaner Achillessehnennaht extern). Es erfolgt in der 1. OP Revision, Abstrich, Debridement der nekrotischen Sehne und Einlage eines Vacusealschwammes. Dann 3 Tage später 2. OP: Wechsel, Abstrich mit pos. Keim, Lavage und Wunddebriment.
Kodiert wurde der Fall (2010) so:
HD: M65.17
ND: (relevante)
B95.7!
T81.9 ( da eine zweimalige Operation notwendig wurde)
Der MDK behauptet: Die Wundheilungsstörung ist in der HD beinhaltet und ist nicht als Komplikation zusätlich zu kodieren. Alternativ kann der Kode Y84.9!, der den Zusammenhang mit der Vor-OP anzeigt, verschlüsselt werden.
Wir haben zwei mal widersprochen und müssten jetzt klagen. Vorher hätte ich gerne noch die Meinung der Forumsmitglieder. Ein Y-Kode kann meiner Meinung nach nicht eine notwendige OP wiedergeben.
Danke schon mal im Voraus.
Freundliche Grüße
Edel Hauptkorn