• Liebes Forum,

    bitte um Meinungen zu folgender Kodierung:

    Patient kommt mit Sehnennekrose der Achillessehne bei Z.n. 2-maliger Naht.( Z.n. offener Nath intern bei Z.n. Reruptur nach percutaner Achillessehnennaht extern). Es erfolgt in der 1. OP Revision, Abstrich, Debridement der nekrotischen Sehne und Einlage eines Vacusealschwammes. Dann 3 Tage später 2. OP: Wechsel, Abstrich mit pos. Keim, Lavage und Wunddebriment.

    Kodiert wurde der Fall (2010) so:

    HD: M65.17

    ND: (relevante)

    B95.7!

    T81.9 ( da eine zweimalige Operation notwendig wurde)

    Der MDK behauptet: Die Wundheilungsstörung ist in der HD beinhaltet und ist nicht als Komplikation zusätlich zu kodieren. Alternativ kann der Kode Y84.9!, der den Zusammenhang mit der Vor-OP anzeigt, verschlüsselt werden.


    Wir haben zwei mal widersprochen und müssten jetzt klagen. Vorher hätte ich gerne noch die Meinung der Forumsmitglieder. Ein Y-Kode kann meiner Meinung nach nicht eine notwendige OP wiedergeben.

    Danke schon mal im Voraus.


    Freundliche Grüße

    Edel Hauptkorn

  • Zum einen finde ich die T81.9 zu ungenau, welche Komplikation ist denn genau aufgetreten? Zum anderen setzt die Anlage einer VAC bei einer großflächigen Wunde, ich gehe davon aus, dass diese hier vorlag, eigentlich schon eine zweite OP voraus, denn es ist ja eher unwahrscheinlich, dass nach drei Tagen die Wunde bereits zu war. Ich fürchte fast, der MDK wird recht behalten. LG Carla

  • Hallo Edel,

    ich glaube auch, dass die T81.9 nicht korrekt ist. Der second look war doch sicher schon bei der 1. OP geplant worden, es liegt also keine "ungeplante" Wundheilungsstörung/Komplikation vor. Was wurde nach der 2. OP gemacht (Sie haben geschrieben "Wechsel" des Vakuumverbandes?)? Noch weitere VAC-Behandlung? Haben SIe diese vollständig kodiert? Ich vermute, wenn hier was zu machen ist, dann über die Prozeduren. Den Y-Kode finde ich auch falsch.

    Schönen Tag noch trotzdem

    Anne

  • Zum einen finde ich die T81.9 zu ungenau, welche Komplikation ist denn genau aufgetreten? Zum anderen setzt die Anlage einer VAC bei einer großflächigen Wunde, ich gehe davon aus, dass diese hier vorlag, eigentlich schon eine zweite OP voraus, denn es ist ja eher unwahrscheinlich, dass nach drei Tagen die Wunde bereits zu war. Ich fürchte fast, der MDK wird recht behalten. LG Carla

    Hallo Carla,

    Der Pat. war 3x im OP ( nicht 2 x ) . und es stimmt, dass jeweils am Ende des OP Berichtes steht, dass der nächste Eingriff geplant ist. Aber gibt es echt keine Kodierung dafür, dass es eine Reruptur war, und bei Z.n. offener Naht intern nochmals eine ? Nur die HD mit der Sehnennekrose kommt mit bissle wenig vor. Aber vielleicht muss ich mein Kodierwissen revidieren. Meine Idee wäre noch die T81.4, da es eine Infektion nach medizinischer Maßnahme ist. Oder ist das auch mit der HD abgegolten.


    LG, Edel


    LG, Edel

  • Hallo Edel,

    ich glaube auch, dass die T81.9 nicht korrekt ist. Der second look war doch sicher schon bei der 1. OP geplant worden, es liegt also keine "ungeplante" Wundheilungsstörung/Komplikation vor. Was wurde nach der 2. OP gemacht (Sie haben geschrieben "Wechsel" des Vakuumverbandes?)? Noch weitere VAC-Behandlung? Haben SIe diese vollständig kodiert? Ich vermute, wenn hier was zu machen ist, dann über die Prozeduren. Den Y-Kode finde ich auch falsch.

    Schönen Tag noch trotzdem

    Anne


    Hallo Anne,

    danke für deine Meinung.

    Ja, die 2. OP war geplant. Allerdings kam noch eine 3. dazu ( auch geplant) . Die habe ich vergessen zu erwähnen. Die Prozeduren sind vollständig. Mir geht es nur darum, dass es sich hier um eine Reruptur handelt und der Patient 3 mal im OP war aufgrund der Infektion mit Staph. kann man das echt nur mit der HD und dem B-Kode darstellen?

    bei der 2. und 3. OP wurde jeweils ein Wunddebrimend durchgeführt und Abstrich entnommen.

    LG, Edel

  • Hallo Frau Edel,

    ...der Patient 3 mal im OP war...

    Der Pat. kann 10x im OP gewesen sein und dennoch immer die selbe HD haben. Nur die Prozedur(en) fallen dann 10x an (in der Regel).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Dr. Balling,

    das ist logisch, dass sich die HD nicht ändert, auch wenn er zig-mal im OP war. Die OP wäre ja nie notwendig geworden, hätte er nicht vorher eine OP gehabt. Bei uns erfolgte die Re-Operation und dann kam die Infektion ins Spiel. Deshalb meine ich, dass hier zur HD noch die Komplikation hinzu muss? Wie sehen Sie da`s?


    VG, Edel

  • Würde auch sagen, wenn überhaupt die T81.4. Gibt es denn keine anderen ND, die alternativ den PCCL steigern? Noch ein anderer Keim beispielsweise? Dann wären Sie auf der sicheren Seite. LG Carla

  • Hallo Frau Edel,

    vielleicht hätte ich mich so klarer ausgedrückt: Auch bei zehn Interventionen kann dennoch nur eine (nämlich gleichbleibende) Diagnosenkodierung vorliegen (egal ob zusätzlich zur HD noch ND vorhanden sind).

    Der Keimnachweis in Ihrer zweiten OP wird natürlich verschlüsselt. Die Frage ist nur, ob Sie die Bakterien mit M65.17 verknüpfen oder zusätzlich T81.4 als ND kodieren können. Zu diesem Thema finden Sie in unserem schönen Forum jede Menge Threads/Posts. Letztlich läuft es meist darauf hinaus: Wenn durch die T-Diagnose eine höher bewertete DRG resultiert, dürfen Sie den Klageweg beschreiten – vor allem dann, wenn (wie in Ihrem Fall) eine Infektion bereits bei
    Aufnahme vorhanden war. Mutmaßlich war nur der Keimnachweis bei Ihrer ersten OP nicht gelungen. Sie werden nicht beweisen können, dass der Keim erst durch eine erneute Infektion in Folge Ihres Eingriffs (also NEU und zusätzlich zur ursprünglich vorhandenen Sehnennekrose) aufgetreten ist. In diesem Fall wäre die zusätzliche Kodierung der T81.4 gerechtfertigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld