Hallo zusammen,
wir haben einen Pat. (Fall aus 2008 ) mit einer subkapitalen Humerusfraktur (S42.22 <> MDK: S42.20 -siehe Bild 1), die osteosynthetisch mit einer winkelstabilen Platte und einer Cerclage versorgt wurde (siehe Bild 2 - dort außerdem Fraktur nach erneutem Sturz unterhalb der Osteosynthese).
Nun schreibt der Gutachter, es läge (bei der ersten Fraktur) eine Versorgung im Schaftbereich vor, wir hingegen haben im Gelenkbereich kodiert.
Leider finde ich keine klare Definition im OPS, wo dies unterschieden wird. Die Unfallchirurgen im Haus sind der Meinung, es sei ganz klar "Gelenkbereich".
Der Hintergrund ist der, dass durch die Umkodierung des MDK dieser und der nachfolgende Fall in die gleiche Basis-DRG gelangen, mit einer Gelenk-OPS aber eben nicht.
Was ist nun wohl richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
P. Dietz