• Hallo Zusammen!
    Zur Zeit schreibe ich im Rahmen meines BWL-Studiums im Schwerpunkt Krankenhausmanagement an einer Hausarbeit: Thema "Das Deutsche DRG System".
    Mein Problem ist nun, dass zwar sehr viele Informationen im Netz verfügbar sind, aber diese zum größten Teil nicht tiefgreifend genug sind. Außerdem habe ich Probleme damit, den aktuellsten Stand der Dinge zusammen zu tragen.
    Insbesondere interessieren mich die Formeln zur Berechnung der Relativgewichte für jede DRG und die Formeln zur Ermittlung des oberen und unteren Trimmpunktes für jede DRG (also sowohl die Grenzen in Bezug auf die Verweildauer, als auch die Formel für die Ermittlung des Relativgewichtes pro Tag, um den Zu- oder Abschlag zu berechnen) Habe die Formeln z.T. in der KFPV, Fassung 19.09.2002, gefunden, aber nicht wirklich verstanden.
    Wer kann mir nun kostenlos zugängliche Literatutquellen nennen, die etwas tiefer in die Materie einsteigen?
    Wäre super,
    Mit freundlichen Grüssen
    Sabine Meyer

  • Hallo,
    in der Tat bewegt sich viel. Wenn Sie regelmäßig im Forum nachschauen, sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand. Nirgens finden Sie es aktueller. Herrn Sommerhäuser und Herrn Thieme sei Dank.
    Was das Was und Wie der Erstkalkulation angeht, so steht es in der Verordnung zum Fallpauschalengesetz und im Projektbericht (im Downloadbereich, 4. Quartal 2002, vom 28.12.02), soweit es darin steht.
    Fehlerbereinigung usw., Homogenitätskoeffizient usw., danach das schöne Beschneiden der teuren Fälle mittels High Cost Clean Trimming, anschließend Bestimmung des Mittelwertes für die VD, anschließend Errechnen der UGVD und der OGVD, die in den meisten Fällen bei Mittelwert + 2 Sigma liegt, bei Überschreiten aber auf 14 Tage gesetzt worden ist. Die Begründung dafür finden Sie im Band 1 des Projektberichtes. Es hat mit der 6%-Grenze der Verordnung zu tun. Jetzt kommt der Clou - man berechnet nur die Inlier.
    Die Hauptleistung kann man aus dem Fallpauschalenkatalog herausrechnen, für jede DRG: RG der Fallpauschale - (Relativgewicht des Abschlages bei Erreichen und Unterschreiten der UGVD)x (UGVD+1). Sie brauchen diesen Wert nur noch mit dem Basisfallpreis der Erstkalkulation (Kosten:kalkulierte Fälle) teilen und erhalten die irgendwie entstandene Vermutung des geometrischen Mittels der Hauptleistung in Euro. Lassen Sie sich überraschen.
    Und diese Hauptleistung ist bei den früher entlassenen Patienten herausgerechnet.
    Wie gesagt, alles auf Ist-Kosten-Basis. Das bedeutet letztendlich, jedes Jahr schnappt die Schere bei der Vergütung zu; denn nur bis zur mittleren Verweildauer, ab einen Tag über der unteren Grenzverweildauer, rechnet es sich, vorausgesetzt, die DRG-Gruppen sind homogen. Alles andere macht Abschläge bei der Vergütung, die Sie auf der Grundlage Ihrer früher entstandenen Kosten erhalten, nur eben nicht auf alle Ihre Fälle, sondern nur auf die Inlier.

    Auch bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer machen Sie keine Kostendeckung. Die tatsächlichen Zuschläge bei Überschreiten der OGVD kann man pro DRG errechnen.
    Das Kalkulationssystem soll aber nach einer Veröffentlichung von Dr. Leber (AOK)geändert werden. Veränderungen evtl.auf geometrisches Mittel der Kosten und Verweildauer, evtl kein LCCT und HCCT, sondern 100 - 100.000Euro. Das Problem mit den Inliern bleibt evtl oder auch nicht.

    Sie sollten Ihre wahrscheinlich sehr kontrollierten Ausgaben mit allen Ihren Schwankungen und Ihr Taschengeld Monat für Monat mit dieser Kalkulationsmethode berechnen. Für einen BWL-Studenten sicher leicht zu machen. Nicht traurig sein: die Abrechnungsregeln gibt es doch auch noch. Kopf hoch und viel Spaß.
    :dance1:

    B. Domurath
    Bad Wildungen