Hallo Forum,
Es gibt eine Reihe von Grunderkrankungen, bei denen schlafgebundene Atmungsstörungen auftreten können. Als Beispiel möchte ich hier nennen das Joubert-Syndrom (Q04.3) sowie die Chiari-Malformation (Q07.0) sowie die Muskeldystrophie Duchenne (G71.0).
Da das Auftreten von Apnoen beim Joubert-Syndrom und der Chiari-Malformation sowie von nächtlicher alveolärer Hypoventilation bei der Muskeldystrophie klinisch unbemerkt bleiben kann, sind für diese Patienten regelmäßige polysomnographische Untersuchungen empfohlen. Da wir häufig Kinder unter dieser Fragestellung untersuchen, stellt sich die Frage nach der korrekten Kodierung.
In den Fällen, in denen eine Atmungsstörung nachweisbar ist, erscheint mir die Sachlage klar. Die Grunderkrankung ist bekannt, die Diagnostik erfolgte wegen eines möglichen Symptoms, welches dann durch die Diagnostik verifiziert wurde. In diesen Fällen habe ich bislang immer die Symptom-Diagnose ( z.B. G47.30) als Hauptdiagnose gewählt, die Grunderkrankung wurde als Nebendiagnose kodiert.
Wie ist aber zu verfahren, wenn keine Pathologie nachweisbar ist ? Hauptdiagnose Grunderkrankung (weil ja aufnahmeveranlassend), Nebendiagnose Z03.8 ? Oder umgekehrt, weil es hier nur um das Symptom Atmungsstörung gehen, welches ausgeschlossen werden sollte ?
Es gibt auch Kollegen, welche die Ansicht vertreten, dass in diesen Fällen immer die Grunderkrankung Hauptdiagnose sein muss.
Wie ist ihre Meinung ?
Mit freundlichen Grüßen
H.-P. Hammerich