Liebes Forum,
seit dem 01.01.2013 wurde der OPS 8-192.ff Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde z.T. abgewertet. Erlössteigernd ist u.a. 8-192.2- Großflächig, mit Einlegen eines Medikamententrägers. Was ist unter dem Medikamententräger gemeint? Reicht ein Tupfer z.B. mit antibiotischer Salbe zum austamponieren der Wunde oder ist damit z.B. eine Medikamentenkette gemeint?
Liebe Grüße aus dem Harz
BD2