Fallzusammenführung ja / nein

  • Hallo,

    folgende Konstellation: 28.12.2012-05.01.2013 und 07.01.2013- 16.01.2013 beides ist B78 A. Unser System läßt eine FZ nicht zu, rein der Form nach wäre es eine FZ. Meine Überlegung, warum es nicht geht, da der erste Fall in 2012 angefangen hat. Sozusagen Überlieger.

    Wie wird das in anderen Häusern gehandhabt?

    Andrea

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei Fallkonstellationen über den Jahreswechsel

    Diese Klarstellung ist nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Vorgaben bereits über die FPV
    geregelt wurden. Eine Änderung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit nicht.

    Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpauschalenvereinbarung 2010 (FPV 2010)


    Gruß
    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    klarer geht eigentlich kaum. Jahreswechsel = keine Fallzusammenlegung. Wie man das ignorieren will, muss dann mal von der Kasse aufgelöst werden.

  • Hallo Zusammen,

    ich habe in diesem Zusammenhang hier noch eine Frage.

    Die KK möchte, dass ich Fälle aus 2012 wegen Komplikation innerhalb der OGVD zusammenführe, die nach FPV von der Wiederaufnahme ausgeschlossen sind. Sie bezieht sich dabei auf die Vereinbarung FPV 2012 §2 Absatz (3).

    Ich lese das aber so, dass hier der Ausschluss WA im FP - Katalog eine FZF immer ausschließt.

    Sehe ich das falsch?

    Viele Grüße

    J. Wittmaack

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Wiederaufnahme nach Kompikationen ist hier nicht Bestandteil der "Ausnahme-DRGs". Dies betrifft nur Wiederufnahmen bei gleicher Basis-DRG oder Partitionswechsel.