Vakuumversiegelung 2013

  • Guten Tag liebes Forum,

    habe schon im Forum gesucht, aber leider nichts gefunden.

    Bei einem Pat. wurde am offenen Abdomen eine VAC angelegt (5-916.a3). Die mehrfachen Wechsel unter OP-Bedingungen habe ich ebenfalls mit diesem OPS kodiert. Wie sieht es denn aber mit der Entfernung aus? Bei der Abschluss-OP wurde die VAC entfernt und ein Bauchdeckenverschluss durchgeführt. Wie kodiere ich in diesem Fall die VAC-Entfernung?? ?( oder muss ich hier die 5-896.1b nehmen? (an Haut und Unterhaut Bauchregion)

    LG Tamia

    :i_wink:[c=limegreen] [comic]Schöne Grüße aus Sachsen![/comic][/c]

  • Hallo tamia,

    Eine Entfernung des VAC-Systems ist nur im Rahmen eines Verbandwechsels alleinstehend abbildbar. (Siehe Inklusivum unter 8-192) In Ihrem Fall können sie aber den Wundverschluss abbilden. Entweder über eine Sekundärnaht an Haut und Unterhaut 5-900.1b oder sogar, wenn alle Schichten verschlossen werden müssen über den Sekundären Verschluss der Bauchdecke 5-545.0.

    Das im Rahmen dieses Sekundärverschlusses der VAC ab muss, versteht sich von selbst und ich denke deshalb gibt es da keinen eigenständigen Kode.

    Viele Grüße, SchoKa

  • Guten Tag und ein super neues Jahr allen im Forum,

    ich möchte mich heute mit folgender Problematik an alle wenden.
    Die Behandlung eines diab. Fußsyndroms mit einem 6x4x2 cm großen Gangrän erfolgte mittels einem
    chirurgischem Wunddebridement ( Nekrosenentfernung) in Lokalanästhesie und einer VAC Anlage- beides nicht unter
    OP- Bedingungen.
    Kann man jetzt 8-190.20 Dauer der Sogbehandlung +
    5-896.1g Chirurgische Wundtoilette zusammen kodieren ?
    Der MDK- Gutachter ist bezüglich der chirurgischen Wundtoilette anderer Meinung - diese wäre nicht neben der VAC- Anlage zu verschlüsseln.
    Wo ist dies nachlesbar? Das Inkl. bei 5-896.- bezieht sich nur auf die Entfernung einer VAC mit gleichzeitigem Wunddebridement.
    Viele Grüße
    Lorelei2

  • Hallo Lorelei2,

    natürlich dürfen sie die Wundtoilette neben der 8-190.20 kodieren. Alles andere wäre m.E. Quatsch. Sie müssten sogar bei der Entfernung des VAC die 8-192.1 oder 5-896 (je nach dem) kodieren. Das ein Wunddebridement neben einer VAC-Anlage nicht zu Verschlüsseln wäre, geht nirgendwo hervor und wie sie schon schrieben, bezieht sich das Inklusivum unter 5-896 nur auf die Entfernung eines VAC-Verbandes. Und wenn ich sie richtig verstanden habe, dann haben sie, entgegen der Meinung des MDK, ja keine VAC-Anlage verschlüsselt (5-916..), sondern nur die Dauer der VAC-Therapie. Somit wäre das Argument des MDK von vornherein unsinnig.

    MfG findus

    MfG findus