OPS Neurologisch- neurochirurgische Frühreha

  • Guten Tag.

    Mich beschäftigt die Frage, warum es im OPS 8-552. soviele Unterteilungen gibt.
    Bis zu 8-552.6 ist mir der Kode noch klar. Hier sind es 21-27 Behandlungstage.Die sich ergebende DRG ist bewertet.

    Ab OPS 8.552-7 = 28-41 Behandlungstage, ist die DRG unbewertet. Es ergibt sich die B 43 Z. Bei den folgenden OPS 8-552.8 = 42-55 Beh.tage und 8-552.9 = mindestens 56 Beh.tage bleibt es bei der gleichen unbewerteten DRG.Warum gibt es diese Aufteilung?

    Unser Haus hat ab 8.552.7 einen tagesgleichen Pflegesatz mit den Kassen vereinbart. Das heißt, bleibt der Pat. über 28 Tage, bekommen wir vom ersten bis zu seinem letzten Behandlungstag, z.B. je 400 Euro.Gibt es vielleicht Häuser, die eine feste Pauschale für die verschiedenen OPS ausgehandelt haben und daher die Unterteilung benötigt wird?

    Vielleicht hat jemand eine schlüssige Erklärung für mich.

    Liebe Grüße von Crazynurse

  • Hallo crazynurse,


    auch wenn Ihre Anfrage schon älter ist, würde ich antworten wollen und versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Unterteilung der OPS dient dazu die Leistungen im Rahmen der NFR irgendwann kalkulieren zu können und die B43Z oder eine andere passende DRG mal zu splitten.

    Für heute hat dies nur eine untergordnete Bedeutung, da alle Häuser mit den KK hier einen Tagessatz vereinbaren.

    Theoretisch denkbar wäre aber auch anhand der OPS verschiedene Tagessätze zu verhandeln. Der Kalkulationsaufwand wäre immens und es müsste sich ja dann auch lohnen. Ich glaube aber die Kostenstruktur in der NFR ist ab einem gewissen Punkt so ähnlich, dass sich der Aufwand der Kalkulation nicht lohnen dürfte. Wobei 400€ Tagessatz auch sehr niedrig scheint. (Ich hoffe es war nur ein Beispiel).

    Hoffe ich habe etwas weiterhelfen können und wünsche ein schönes WE.

  • kurzer Beitrag zu dem Thema.Ich denke leider nicht das es ein Beispiel war mit den 400 €

    Bei uns wird ab erreichen der B43Z eine Tagespauschlae von 425 €ezahlt.Leider ist das so.

  • Hallo.

    Erst möchte ich mich mal für die Antworten bedanken. Dann hab ich gleich nochmal eine Frage.

    Stimmt es, daß bei der Abrechung vom OPS 8-552.7 oder höher der CCL Wert der Nebendiagnosen keine Rolle mehr spielt? Heißt also, die Werte werden auch nicht für den Case-Mix-Index berücksichtigt? Sind demzufolge bei der B 43 Z die Nebendiagnose zu vernachlässigen?

    Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende

    Crazynurse

  • Hallo.

    Je mehr ich mich mit dem OPS 8-552 beschäftigen muß, desto mehr Unklarheiten tun sich für mich auf. Beim OPS 8-552.5 = Frühreha 14-20 Tage und beim OPS 8-552.6 = Frühreha 21-27 Tage ergibt sich die DRG B 42 B. Laut Fallpauschalenkatalog ist hier die mittlere Verweildauer 21,2 Tage und die obere Grenzverweildauer 33 Tage.

    Mittlere Verweildauer von 21,3 Tagen bei einer Reha die 20 Tage dauert? Außerdem kodiere ich doch den nächsten OPS wenn Tag 27 überschritten ist, wieso dann hier eine OGV von 33 Tagen? Was sollen diese Grenztage bei dieser OPS/ DRG ???? Ich erhoffe und erbitte mir eine Antwort von den Forumsmitgliedern dass ich diese Sache endlich richtig verstehe.

    Herzliche Grüße schickt Euch

    Crazynurse

  • Hallo,
    die Reha muss ja nicht den ganzen Aufenthalt dauern. Sie setzt ja meist erst im Verlauf ein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag Herr Dr. Horndasch

    Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt für die Antwort bedanke. Bei uns setzt die Reha aber sehr wohl sofort ein, wir sind nämlich ausschließlich eine neurologische Frühreha. Die Patienten werden uns aus Akutkliniken zuverlegt.

    Liebe Grüße

    Crazynurse