Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen!
Natürlich arbeiten wir erst mal weiter mit MBEG. Das Problem ist, wie medman2 schon schreibt, dass dadurch die Prüfquote faktisch ausgeweitet wird. Und mit Verweis auf Urteile des 3. Senats, die nur bestimmte Sachverhalte behandelt hatten, werden immer neue Sachverhalte hinzugezogen, wie ich oben aufgelistet habe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Und dann kommt noch ein Versuch, die Ausschlussfristen zu setzen, vermutlich „in Anlehnung“ an die PrüfvV, und der Kragen platzt
Das Hauptproblem ist jedoch aus meiner Sicht, dass diese „Nachfragemöglichkeiten“ nicht normiert sind. Dieser „dritte Weg“ sollte nach meinem Rechtsempfinden nicht über BSG-Urteile, sondern genauso per Gesetz oder Vereinbarung geregelt sein, wie die Falldialoge oder MD-Prüfungen.
Viele Grüße.