Minderjährige in der Erwachsenenpsychiatrie- Rückmeldung InEK

  • Hallo zusammen,

    in unserer Klinik werden auch Minderjährige behandelt. Da wir keine KJP sind und auch die Schlüssel nicht erfüllen, werden Minderjährige mit den Schlüsseln aus der EP kodiert.

    Wir haben jetzt vom InEK darüber eine Fehlermeldung erhalten.

    KiJu Schlüüsel können wir nicht vergeben, weil wir die Bedingungen nicht erfüllen.

    Wie gehen andere Kliniken mit diesem "Problem" um? ?(

    Viel Grüße aus Münster

  • Guten Morgen,

    in unserer Psychosomatik haben wir genau die gleiche Situation im letzten Jahr mehrfach erlebt. Für uns ergaben sich drei mögliche Konstellationen:
    1.) Wir kodieren gar keinen Komplexkode, da Alter nicht erreicht und keinen KJP haben
    2.) Wir ignorieren die Vorgabe des des Facharztes für KJP und verschlüsseln den KJP-Komplexkode
    3.) Wir ignorieren die Altersvorgabe (in unserem fall Pat. 17 Jahre alt) und verschlüsseln den Komplexkode für Erwachsene

    Nach langen Diskussionen einigten wir uns auf Konstellation 3. Da es bei uns nicht sehr oft vorkommt, war es für uns die einfachste Lösung so zu verfahren. Denkbar wäre auch diese Leistungen einzukaufen (also FA für KJP) oder die geplanten KJP-Betten abzugeben. Wie es sich in Zukunft noch so machen lässt, wird sich zeigen. Alternativ eine Anfrage an das InEK schicken, wie man sich in diesen Fällen verhalten soll.

    Sonnige Grüße
    transpore

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo zusammen,

    wir bekommen jedesmal auch diese Fehlermeldung vom INEK. Laut Auskunft des DIMDI vom letzten Jahr, ist es aber korrekt Minderjährige mit den Kodes der Erwachsenenpsychiatrie zu verschlüsseln wenn sie dort behandelt werden.

    Grüße, helmutwg