Hallo zusammen,
bei folgender Problemstellung hoffe ich auf Ihre Hilfe:
Wir geben in Einzelfällen Patienten bei Entlassung Medikamente für das Wochenende mit. Dies ist auch im Landesvertrag oder Apothekengesetz geregelt:
§17 Abs. 1 des Landesvertrages NRW nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V:
Soweit den Patienten in begründeten Fällen bei der Entlassung Arzneimittel mitgegeben werden, sind die Kosten hierfür mit dem Pflegesatz abgegolten.
§ 14 Abs. 7 Apothekengesetz:
Bei der Entlassung von Patienten nach stationärer Behandlung im Krankenhaus darf an diese die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln nur abgegeben werden, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Unbeschadet davon können an Patienten, für die die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 SGB V vorliegt, die zur Überbrückung benötigten Arzneimittel für längstens drei Tage abgegeben werden.
Es handelt sich bei diesen Medikamenten jedoch zum Teil um teure Arzneimittel, die mit einem Zusatzentgelt abgerechnet werden können. Können wir diese mitgegebenen Arzneimittel ebenfalls verschlüsseln und dadurch das abzurechnende Zusatzentgelt erhöhen oder kann nur die Arzneimittelmenge kodiert werden, die der Patient während des stationären Aufenthaltes erhalten hat?!
Liebe Grüße
Flööt