Guten Tag,
das Thema wurde zwar bereits mehrmals angerissen, aber für mich hat kein Thread eine definitive Klärung gebracht: Kann bei mittels Bildgebung gesicherter subkortikaler vaskulärer Enzephalopathie (SAE -> I67.3) zusätzlich F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz kodiert werden, falls eine behandlungsrelevante Demenzsymptomatik vorlag? Einige Stimmen behaupten, das bei Vorliegen einer Demenz nur noch F01.2 kodiert werden sollte, da diese die SAE quasi beinhaltet - nur solange keine eindeutige Demenzsymptomatik besteht wird I67.3 kodiert. Zuletzt habe ich auch gehört, dass es sich bei diesen beiden Kodes um verschiedene und klar voneinander abgrenzbare Krankheiten handelt, die in der Regel nicht zusammen auftreten und folglich auch nicht zusammen kodiert werden.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand etwas Klarheit in das Thema bringen könnte.
Schöne Grüße,
B. Liebermann