Psych PV am Aufnahmetag!?

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch neu in der Klinik (Psychiatrie) und u.a. zuständig, die KIS-Dokumentation zu überprüfen.

    Nun heißt es bei uns, dass es GANZ WICHTIG ist, dass die PPV-Einstufung mit Datum des Aufnahmetags dokumentiert wird... Ich kann mir nicht ganz erklären wieso, und weshalb es nicht auch reicht, sie (z.B.) innerhalb der ersten Woche einzutragen. Und wie oft muss sie in einem Behandlungsfall eingetragen werden, lediglich einmal und dann nur noch, wenn sich der Betreuungsumfang ändert?

    Ich freue mich Antworten! :)

    Viele Grüße

    Ju

  • Hallo Ju,

    es ist tatsächlich GANZ WICHTIG, die Psych-PV-Einstufung für den Aufnahmetag (am Folgetag) vorzunehmen.
    Der OPS schreibt vor: "Ein Kode aus diesem Bereich [gemeint ist die Psych-PV] ist zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel [...] anzugeben."

    Es muss für jeden einzelnen Behandlungstag eine Psych-PV-Einstufung vorliegen. Das schließt den Aufnahmetag mit ein.
    Sie haben recht, eine erneute Einstufung muss nur dann vorgenommen werden, wenn sich der Behandlungsbereich (A1 - A2 usw.) ändert oder bei einem Wechsel zwischen AP, Sucht, Geronto.
    Manche Häuser definieren das aber intern anders und verlangen täglich eine Einstufung.

    In vielen Psychiatrien wird die PPV-Einstufung gleichzeitig mit der Festlegung des OPS-Behandlungsbereiches (Regelbehandlung, Intensivbehandlung etc.) vorgenommen.
    Und hier kommt es ebenfalls auf den Aufnahmetag an, denn ab dem 1. Tag der Behandlung läuft das Zählwerk für die Therapieeinheiten (vgl. OPS 9-60 usw)
    und diese können nur ermittelt werden, wenn der OPS-Behandlungsbereich festgelegt ist.

    Beste Grüße - NV