Hallo,
ich habe hier einen Stapel Prüfanfragen von 2009, wo mein Vorgänger auch zeitnah alle geforderten Unterlagen hinschickte - nur habe wir bis heute kein Ergebnis.
Deshalb meine Fragen: Verjähren diese Vorgänge irgenwann? Was ist in so einem Fall mit der AWP?
und: Was ist mit bisher unbeantworteten Erst-Widersprüchen aus dem gleichen Zeitraum?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Tf