Postoperative Schmerzen

  • Hallo...hätte da mal ein Problem.

    Wie kodiert man postoperative Schmerzen? T88.8? Aber ist der Schmerz nach OP wirklich eine Komplikation...für mich gehört er einfach dazu.

    Hintergrund: Der MDK streicht uns die AWP weil sie sagen wir hätten den Schmerz nicht kodiert ...Pat. bekam am Abend nochmals Infusion und blieb über Nacht stationär bei AOP Kat.2.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist wirklich mal wieder ein völlig interessengesteuerter Blindflug über die Regularien....
    Wenn man dann immer die ganzen Betrugsvorwürfe in Richtung der KHs lesen darf, frag ich mich, wie man solches Verhalten eigentlich einzustufen hat. Ein Gutachter muss das wissen, ansonsten ist er fehl am Platz. Auch die Frage nach medizinischer Notwendigkeit einer stationären Behandlung hebelt die DKR nicht aus. Die Kodierung ist eben nicht primäres Instrument zur Fehlbelegungsprüfung.

    1806g Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren
    Akuter Schmerz
    Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die
    schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.
    R52.0 Akuter Schmerz wird nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation und Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo Keks,

    etwas interessiert mich: Sie schreiben, dass der MDK die AWP streicht.

    In welcher Form passiert das? Wird etwa in einem Gutachten explizit gesagt, dass die AWP nicht abzurechnen ist?

    Gruß

    Frank

    Viele Grüße

    Frank K.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    die AWP diskutiert man nicht mit dem MDK, sondern mit dem Kostenträger. Anstoß gab hier aber der MDK mit seiner falschen Kodierungsbegutachtung. Hätte der MDK gleich richtig geurteilt, wäre die Diskussion um die AWP gar nicht nötig.

  • Hallo Herr Selter,

    genau so, wie Sie es formulieren, kenne ich nämlich auch den Ablauf.
    Daher bin ich hier über die Formulierung von Keks gestolpert.

    Gruß

    Frank K.

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo KEKS,

    In Hamburg urteilt der MDK genauso bei KAT 1+2 Eingriffen. Wir sollen die R52.0 kodieren. Die KK sagt dann hätten wir das kodiert hätten Sie den Fall nicht geprüft und streicht dann die AWP

  • Hallo,
    ... und bei uns möchte der MDK gerne, dass wir bspw. bei längeren Aufenthalten mit ZE-relevanter Gabe von Medikamenten eine Zusammenfassung mit Dosis und Datum auf einem extra Blatt vorlegen, damit man es bei einer Begutachtung vor Ort eben leichter prüfen kann ...
    Nicht jeder Wunsch geht aber in Erfüllung :)
    Zum Thema gibt es doch eine klare DKR, wie Herr Selter oben im Thread zitiert hat.
    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    In Hamburg urteilt der MDK genauso bei KAT 1+2 Eingriffen. Wir sollen die R52.0 kodieren. Die KK sagt dann hätten wir das kodiert hätten Sie den Fall nicht geprüft und streicht dann die AWP

    Neben dem schriftlichen Widerspruch würde ich 1 x telefonisch der Kasse den Sachverhalt erläutern. Wenn dann immer noch AWP verweigert wird, Rechtsweg.

    Falls ein Schlaumeier dann auf die Neufassung der D003 in 2010 als Erklärung für die zusätzliche Kodierung von Symptom "Schmerz" bemühen will, ist, neben oben dargestellter DKR, auch das dagegen zu halten:

    Zitat aus Anhang B, Zusammenfassung der Änderungen, Deutsche Kodierrichtlinien Version 2010 gegenüber der Vorversion 2009.

    „Somit gelten für die Kodierung von Symptomen als Nebendiagnosen die gleichen Bedingungen wie für die Kodierung von Diagnosen als Nebendiagnosen. Die Frage, ob es sich um eine Diagnose oder um ein Symptom handelt, ist im Zusammenhang mit der Kodierung von Nebendiagnosen nicht mehr zu stellen. Hierdurch soll eine Vereinfachung der Kodierung erreicht werden.
    Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Kopfschmerzen bei Migräne mit der neuen Regelung nicht beabsichtigt. Die Kodierung eines ausgeprägten Aszites bei Leberzirrhose mit Entlastungspunktion ist für eine sachgerechte Fallabbildung hingegen erforderlich.“

    Allerdings: Wenn Sie schon wissen, dass ihr MDK so tickt, dann kodieren Sie halt die Schmerzen.

    Nebeninfo: Vor 3 Jahren schrieb ich dies, nachdem dieses unsegliche Urteil zur AWP veröffentlicht wurde:

    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    spinnen wir den Faden doch mal weiter....

    Alle Verweildauerprüfungen werden nun automatisch auch mit Fragen nach der Kodierung verknüpft. Es wird dann die HD, sowie die Nebendiagnosen bezüglich ihrer korrekten Kodierung in Frage gestellt. Und wenn wir gerade dabei sind, auch alle Prozeduren. Sollte man also bei der Verweildauerprüfung "leer" ausgehen, findet man in den meisten Fällen irgendeine "Unkorrektheit" bei der Kodierung. Ergo keine Aufwandspauschale.

    Szenario:
    Die Kliniken fangen an, nur noch DRG-relevante Nebendiagnosen und Prozeduren zu erfassen, um das Risiko einer "Falsch-Kodierung“ zu minimieren, ohne dabei die DRG-Zuordnung zu gefährden.
    Reaktion der Kassen:
    Es werden bei den Prüfaufträgen auch Fragen zu nicht vorgenommenen Kodierungen gestellt und dann auch gefunden. Ergo keine Aufwandspauschale.

    Vielleicht sehe ich das aber auch zu pessimistisch…..

    War wohl nicht zu pessimistisch...

  • Guten Morgen Herr Selter,

    Zitat

    Allerdings: Wenn Sie schon wissen, dass ihr MDK so tickt, dann kodieren Sie halt die Schmerzen.


    das Problem bei dieser Vorgehensweise ist m.E., dass der neue Kassenmitarbeiter/MDK-Gutachter von nichts wissen wird und gerade das als fehlerhafte Kodierung und auch noch mit einem schönen Verweis auf die DKR kassieren wird.

    Ein Pessimist ist ja ein gut informierter Optimist :)

    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Problem bei dieser Vorgehensweise ist m.E., dass der neue Kassenmitarbeiter/MDK-Gutachter von nichts wissen wird und gerade das als fehlerhafte Kodierung und auch noch mit einem schönen Verweis auf die DKR kassieren wird.

    Was aber wohl im geschilderten Gemenge eher weniger häufig das Problem wäre. Zudem man dann ja auf die bisherigen Forderungen des MDK verweisen kann. Zudem kann man auch auf seinem Datensatz u.U. diesen Kode mit "nicht DRG-relevant" markieren. Dann ist die Info da, ohne im Gruppierungsdatensatz dabei zu sein. Jeder, wie er will..