endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachfolgende Konstellation bereitet mir Kopfzerbrechen:

    HD: C34.1

    OPS: 1-620.00 flexible Tracheobronchoskopie...

    OPS 1-430.2 endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen: Lunge

    DRG = E71A

    Nach Begutachtung durch den MDK wird deutlich, dass 6 Biopsien entnommen wurden und entsprechend der Hinweise zum OPS 1-430ff bei mehr als 5 Biopsien der OPS der Stufenbiopsie zu verwenden ist.

    Also da meinem Verständnis nach nicht beide OPS Kodes nebeneinander kodiert werden können, wird der kodierte OPS 1-430.2 gegen 1-430.3 ausgetauscht.

    DRG = E71B

    Wie soll man denn jetzt dem behandelnden Arzt vermitteln, dass 5 statt 6 Biopsien einen deutlichen Erlösunterschied ausmachen, wobei weniger manchmal mehr ist ?!?

    Kann mir da jemand weiterhelfen? ?(

    BG und ein schönes Wochenende allerseits...

  • Hallo,
    wäre ein schöner Fall fürs InEK zum Thema Mindererlös durch Mehrleistung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen

    Interessanter Fall. Leider haben Sie hier nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Das DRG-System sieht in der aktuellen Version diese DRG-Zuordnung vor.
    Sie können nun diesen offensichtlichen Fehler/Mißstand mit der Kasse besprechen und hoffen, dass Ihnen die Kasse wohlgesonnen ist und die höherwertigere DRG zahlt.
    Auch wenn sie dies formal nicht muss.

    Wichtig wäre hier auch noch die Info an InEK, damit dies dann in 2015 korrigiert wird. Für den 2014er Katalog leider schon zu spät.

    Wünsche Ihnen einen schönen Wochenstart.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich habe den Fall ans INEK weitergeleitet und bin gespannt auf die Rückmeldung! Sobald ich etwas erfahre, werde ich es an dieser Stelle mitteilen.

    Hat jemand Erfahrung, wie lange man in solchen Fällen auf eine Rückmeldung seitens des INEK wartet?

    BG

    A. Wagner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie haben da vielleicht etwas falsch verstanden. Sie sollten dies im Rahmen des Vorschlagsverfahrens an das InEK melden. Prinzipielle Infos unter: http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-Vorschlagsverfahren

    Ihr Antrag kann dann aber erst frühestens für das Jahr 2015 ggf. eine Änderung herbeiführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist nicht komplett unsinnig, im Anfrageverfahren dies zu thematisieren. Wahrscheinlich wird das InEK sich dies auch für die zukünftige Kalkulation vormerken. Sie können aber nicht mit einer Antwort rechnen, die Ihnen irgendwelche nachvollziehbaren Gründe nennt oder, dass dies jetzt in Bearbeitung steckt. Was die Frage nach der Antwortzeit betrifft, kommt es sehr auf den Inhalt der Frage an. Ich habe bisher 1 Frage gestellt (Oktober 2010), die Antwort steht aus. Andere habe innerhalb 1 Woche Antwort erhalten (siehe hier: Anfrageverfahren beim InEK (Fragensammlung)).

    Falls also keine Antwort vom InEK kommt, so wie "Wir haben Ihren Hinweis für die Kalkulation des DRG-Systems 2015 vorgemerkt", sollten Sie dies in Vorschlagsverfahren erneut einbringen.

  • Guten Morgen,

    bereits gestern habe ich eine Rückmeldung vom InEK erhalten:

    Zitat


    Im Auftrag der Selbstverwaltungspartner beantwortet das InEK ausschließlich für das G-DRG-System relevante Anfragen zur Abrechnung von Krankenhausfällen. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erfüllt diese Bedingung jedoch nicht. Aus diesem Grund erfolgt keine Beantwortung Ihrer E-Mail durch das InEK. 
    Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens „Anfragen an das InEK" finden Sie ebenso wie weitere umfangreiche Veröffentlichungen auf unserer Homepage unter http://www.g-drg.de. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie ggf. Ihr Anliegen im Vorschlagsverfahren (unter Berücksichtigung der dortigen Verfahrenseckpunkte) (http://www.g-drg.de/cms/Vorschlagsverfahren) einbringen können. Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2015" (Vorschlagsverfahren für 2015) wird voraussichtlich gegen Ende November 2013 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


    Also werde ich gegen Ende November mein Anliegen im Vorschlagsverfahren einbringen.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende

    BG

    A. Wagner