Guten Tag,
ich habe eine Anfrage unserer Ergotherapeutin: Wem muss sie die Rechnung für ergotherapeutische Leistungen bei stationären Patienten in Rechnung stellen? Dem Krankenhaus oder dem Selbstzahler, wenn dieser zwar den Chefarzt/Wahlarzt gewählt hat, aber ansonsten nicht privat versichert ist? Gibt es hierzu vielleicht auch Urteile oder einen Gesetzestext? Ich freue mich auf fundierte Antworten.
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße