Hallo zusammen,
hatte in den bisherigen Threads keine hilfreiche Argumentation finden können.
Wir haben bei einem gesetzl. Kostenträger derzeit das Problem, dass der Medizinische Dienst bei Verlegungen unterhalb der mittleren Verweildauer weitere Tage streicht i.S. von " hätte bereits direkt nach Versorgung der Frakturen und Stabilisierung" am Tag xy verlegt werden können. (iv.-Antibiose/Versorgung hätte im Zielkrankenhaus erfolgen können o.ä)
M.E. entspricht das auch nicht i.S. der BSG-Rechtsprechung da formal keine Prüfauffälligkeit, sondern Ziel der reinen Rechnungsreduzierung.
Wir geht Ihr damit um?
Herzliche Grüße
DocTom99