VRE - Vancomycin resistente Enterokokken

  • Hallo,

    hätte eine Frage bezüglich der Kodierung eines Vancomycinresisten Enterococcus faecium.

    Im Antibiogramm steht: Vancomycin -> resistent, Teicoplanin -> sensibel

    Das ergibt für mich den Code B95.2!

    Um die U80.30! zu erreichen müsste der Keim ja auf die ganze Gruppe der Glykopepdit-Antibiotika resistent sein.

    Liege ich da richtig?


    Vielen dank vorab!


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in den Konsensusempfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) ist allgemeiner von Glykopeptid-resistenten Enterokokken (GRE) die Rede. Ich bin der Ansicht, dass die Resistenzlage des Keimes auf dem Antibiogramm explizit vom Labor vermerkt sein muss (bei guten Laboren wird sogar der zugehörige ICD-Code mit ausgewiesen).

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    im Befund wird zwar auf § 23 Absatz 1 hingewiesen, ein ICD-Code wird nicht mitgeliefert. (Habe das schon vor einiger Zeit der Ideenbörse unseres Hauses vorgeschlagen)

    Bleibt für mich trotzdem die Frage B95.2! oder U80.30!

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Bleibt für mich trotzdem die Frage B95.2! oder U80.30!

    Wieso "oder"? B95.2! liegt doch vor. Nach Tabelle 2 in der DKR D012i sind diese Ausrufezeichenkodes obligat anzugeben, wenn vorliegend.
    Würde also eine GRE-Variante vorliegen sind B95.2! und U80.30! beide anzugeben (Der Keim und seine Resistenzlage).

    Gruß

  • Wieso "oder"? B95.2! liegt doch vor. Nach Tabelle 2 in der DKR D012i sind diese Ausrufezeichenkodes obligat anzugeben, wenn vorliegend.
    Würde also eine GRE-Variante vorliegen sind B95.2! und U80.30! beide anzugeben (Der Keim und seine Resistenzlage).

    Gruß


    Wo genau lesen Sie da das beide anzugeben sind? In U80.30! ist doch auch der Keim und nicht nur die Resistenzlange enthalten.

    Ausserdem zielte die Frage ja eher auf die Resistenzlage, d. h. ist die U80.30! anzugeben auch wenn im Antibiogramm steht: Vancomycin -> resistent, Teicoplanin -> sensibel

    VG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Keim ist - sofern Ursache der Krankheit - mit einem Kode aus B95-B98 zusätzlich (s. Hinweise ICD) und obligat (s. DKR) anzugeben. Eine (Multi-)Resistenz dieses Keimes ist mit einem Kode aus U80.- zusätzlich obligat (s. DKR) anzugeben. Diese (Multi-)Resistenzen dürfen Sie jedoch nicht durch Abzählen der "R" esistent- und "S" ensibel-Angaben im Resistogramm selbst bestimmen. Es muss explizit im Resistogramm die (Multi-)Resistenz durch das Labor ausgewiesen sein. Dazu gibt es nach meiner Kenntnis Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) an die angeschlossenen Labore. Ist bei Ihnen also keine entsprechende Angabe zur Resistenzlage vorhanden, bleibt nur B95.2!. Möglicherweise verstehe ich auch Ihr Problem nicht richtig.
    Gruß

  • Hallo,

    m.E. darf bei der o.g. Konstellation die U80.30 nicht zusätzlich zum Keim B95.2 angegeben werden.

    Im ICD wird der Begriff "Multiresistenz" nicht gebraucht.

    Sie müssen das Resistogramm genau mit den ICD Anforderungen abgleichen:

    U80.30: Resistenz gegen Glykopedtid (da reicht die Resistenz gegen ein Glykopeptidantibiotikum schon aus) UND Resistenz gegen Oxazolidinone
    ODER: Resistenz gegen Glykopedtid (da reicht die Resistenz gegen ein Glykopeptidantibiotikum schon aus) UND Resistenz gegen Streptogramine

    Analog geht es weiter mit Aminoglykosiden.
    So handhaben wir das ohne dass es seitens der MDK Prüfungen beanstandet wird.


    Viele Grüße
    Kodeverdreher

  • Hallo,
    was bitte an ALLE Ausrufezeichenkodes aus Tabelle 2 sind obligat anzugeben ist denn hier missverständlich? Und dann noch in der DKR, die Mehrfachkodierung heisst. Da denke ich nicht mehr drüber nach, ob das evtl. schon wo anders drin ist oder nicht. Die Anweisung ist für mich klar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    falls ich mißverständlich ausgedrückt habe:
    ich habe mich auf den konkreten Ausgangsfall bezogen. Bei diesem Fall lag die Resistenz entsprechend des ICD eben nicht vor. Insofern darf sie nicht zusätzlich verschlüsselt werden. Wenn der Keim die Resistenzen wie im ICD beschreiben aufweisen würde, gilt selbstverständlich, dass der U-Kode und der B-Kode verschlüsselt werden müssen.

    Grüße

    Kodeverdreher