Verbringung oder Verlegung

  • Hallo liebes Forum!

    Ich finde einige Beiträge über dieses Thema aber trotzdem werde ich nicht schlau daraus.

    Folgender Fall:
    Pat. mit Tracheostoma befindet sich in Reha. Am Aufnahmetag wird bemerkt, dass der Pat. aus dem Trachostoma blutet und wird zu uns verlegt. Die Blutung wird gestoppt und das Tracheostoma abgesaugt. Nach ein paar Stunden wir der Pat. wieder in die Reha verlegt (Keine Übernachtung)

    Handelt es sich um eine Verlegung oder Verbringung?
    Ich weiß der Aufenthalt war unter 24 Std. aber die Verantwortung lag ja in unserem Bereich?


    Danke für die Antworten
    Mfg
    MedDok

  • Hallo,

    wie Sie schreiben, wurde der Pat. aus einer Rehamaßnahme heraus in Ihr Haus eingeliefert.

    Somit liegt weder eine Verlegung noch eine Verbringung vor, denn die Vorschriften der FPV diesbezüglich betreffen nur Verlegungen/Verbringungen von einem stat. DRG-Abrechnungsfall in den anderen DRG-Abrechnungsfall. Diese Voraussetzung liegt in Ihrem Fall demnach nicht vor.

    Wenn ich Ihre Ausgangslage richtig deute, wurde bei Ihnen also, wenn die formalen Kriterien zutreffen (z.B. Einbindung in den Stationsablauf), eine stat. Behandlung durchgeführt, für die eine "normale" DRG-Pauschale, ggf. mit Abschlag für das Nichterreichen der UGVD, abzurechnen ist.

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo Forum,

    Frank K., nicht ganz richtig! Die FPV kennt keine Verbringung, diese Leistung ist im §2 Abs. 2 Nr. 2 KHEntgG (Drittleistungserbringung unter Beachtung der Landesverträge) geregelt. Zitag: "die vom Krankenhaus..." Gemäß § 27 Abs. 2a Nr. 5 SGB V i. V. m § 39 SGB V handelt es sich hierbei nicht um ein "Krankenhaus" welches die Leistung Dritter veranlasst sonder um eine Reha-Einrichtung. Somit keine Verbringung. Eine Begründung über die FPV ist schlicht und ergreifend falsch.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,

    Sie haben Recht, aber das dürfte an den Konsequenzen für den Fragesteller nichts ändern.
    Zur Vervollständigung: Neben der von Ihnen genannten Rechtsvorschrift findet die Verbringung auch in der DKR P016 Erwähnung (hat aber nichts mit der Ursprungsfrage zu tun).

    Viele Grüße

    Frank K.