qualifizierter Entzug 9-700 und Intensiv

  • Hallo zusammen,

    @E.Rah: Die OPS Einstufung wird über ein Formular als Verlauf gepflegt. Bei Einstufung in 9-700 wird die Leistungserbringung von mind. 3 Berufsgruppen technisch geprüft. Die Rückstufung auf Regelbehandlung wenn weniger als 3 Berufsgruppen Leistungen erbracht haben funktioniert zur Zeit noch nicht technisch, soll aber demnächst durch ein Hotfix erledigt werden.
    Die drei Therapieelemente könnte man zwar durch eine geschickte Kombination aus Berufsgruppen und Leistungsarten prüfen, darauf verzichten wir aber. Wenn ein Patient hier eine qualifizierte Entzugsbehandlung macht, erhält er auch mindestens 3 Therapieelemente (eher mehr. Das ist konzeptionell hinterlegt und kann im Einzelfall auch nachgewiesen werden.

    Garda: Folgender Vorschlag: Schwerer Entzug mit vitaler Gefährdung als Intensivbehandlung, leichte Körperliche Entzüge in 9-700, kein körperlicher Entzug in Regelbehandlung.
    Dass die Grenzen nicht immer eindeutig zu ziehen sind. ist klar...

    helmutwg

  • Schönen guten Tag allerseits!


    Ich muss noch mal das Thema "somatischer Entzug" für die 9-700 in Abgrenzung auch zur Intensiv ansprechen. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Patient im somatischen Entzug engmaschig überwacht wird, entsprechende Medikamente erhält - und ich ihn in der Zeit eher als Intensiv einstufe (das hatten wir ja schon mal diskutiert), wo bleibt dann der "somatische Entzug" im Rahmen der 9-700?

    Wieso stellt sich diese Frage? Wenn sie Intensivbehandlung wegen des Entzugs haben, brauchen sie keinen "somatischen Entzug" für den OPS 9-700:


    ...

    • Somatischer Entzug, sofern keine Intensivbehandlung erfolgt


    ...


    Bis auf wenige Ausnahmen sehe ich Psych-PV und Behandlungsart (Intensiv, Regel, qualifizierter Entzug) ansonsten ziemlich identisch und es sind m.E. von daher eher Fehler, wenn sie nicht übereinstimmen.

    Es gibt keinen formalen Zusammenhang zwischen der Psych-PV Einstufung und den komplex OPS. Also wird die Psych-PV nach den Kriterien der Psych-PV verschlüsselt und die OPS 9-60 bis 9-64 nach den in diesen OPS angegebenen Kriterien. Stimmt das überein: gut, wenn nicht: auch gut. Die Kriterien der Psych-PV unterscheiden sich gelegentlich durchaus von denen der Therapie-OPS, z. B. beim Kriterium der selbständigen Nahrungsaufnahme, das auf einer gerontopsychiatrischen Station relativ oft erfüllt ist, ohne dass die Patienten unbedingt Psych-PV G2 sind.

    Im Übrigen haben die Psych-PV-Kodes bei mir sowieso keine so hohe Priorität:

    Artikel 7
    Aufhebung der Psychiatrie-Personalverordnung

    Die Psychiatrie-Personalverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2930), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) geändert worden ist, wird aufgehoben.

    Artikel 8
    Inkrafttreten

    [...]
    (3) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,


    dieser Thread ist zwar schon etwas älter, ich hab mich auch lange nicht mehr mit PEPP beschäftigt, aber jett wird das Thema doch auch bei uns wieder aktuell 8)

    Mir stellt sich bei der ganzen Diskussion um die 9-700 folgende Frage: Wir sind eine Station für qaulifizierte Entzugsbehandlung, in der Regel nehmen unsere Patienten von Beginn an an der qualifizierten Entzugsbehandlung teil. Gelegentlich ist natürlich mal jemand dabei, der seine 20 Kps. Distra braucht und die ersten 3 Tage nur im Bett liegt, das sind aber eher die Ausnahmen. Vor allem die Drogenpatienten sind im Benzo-Beigebrauchsentzug ja doch ab dem 2./3. Tag relativ fit und nehmen an unserem vollen Programm teil.

    Das bedeutet aber auch, dass jemand, der schon am gruppenprogramm "qualifizierter Entzug" teilnimmt, trotzdem noch in der "Intensivbehandlung" sein kann. Nur weil bei ihm 6x tgl. RR und Puls gemessen werden, kann er nicht an der Psychoedukationsgruppe teilnehmen! Oder ist denn die "intensivbehandlunG" grundsätzlich so zu verstehen, dass sie die qualifizierte Entzugsbehandlung immer ausschließt, egal, was konkret gemacht wird?

    Das besondere am qualifizierten Entzug ist doch gerade, dass man den somatischen Etnzug gleichzeitig zum Motivationsprogramm durchführen kann.

    Soll ich jetzt also immer die 9-700 codieren? Oder liber solange die Intensivebehandlung, bis die Pat. keine Medis mehr bekommen? Mögolicherweise gibt es auch keine Antwort auf meine Frage, da es im PEPP ja nicht wirklich definiert ist und somit (noch) Auslegungssache ist - die unterschiedlichen Interpretationen kann man ja hier ganz gut sehen ;(

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Hallo Kai,

    Ihre Frage steht und fällt mit der Definition der Intensivbehandlung, die aber weiter oben ebenso wie unter diesem Forumsbeitrag bereits diskutiert wurden.

    In unserem Haus tritt das Problem 9-700 vs. Intensivbehandlung aufgrund der strengen Auslegung überhaupt nicht auf.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Forum,

    bei uns wird der 9-700.x mit beginn der Teilnahme an Therapien(z.b. Ergotherapie,Psychologe u.s.w.) angewendet.

    Davor ist in der Regel- oder Intensivbehandlung.


    MFG

    Peterschinigg :D