Fallzählung und Fallzusammenführung bei teilstationären Patienten

  • Guten Tag zusammen,

    wie sieht die Gemeinde den Satz in PEPP-V §1 (5): "Bei Abrechnung von tagesbezogenen voll- oder teilstationären Entgelten zählt jede Aufnahme als ein Fall." ?

    Dies kann bei der Fallzusammenführung relevant sein. Wenn ein Tag als Fall gesehen wird, kann auch ein zusammengeführter Fall nicht länger als 120 Tage sein. Wenn aber die teilstationären Behandlungen bspw. am 01.01., 03.01., und 05.01. als ein Fall gesehen werden, kann es passieren, dass im teilstationären Bereich ein Fall mit 100+ Tagen mit einem anderen Fall mit 100+ Tagen zusammengeführt werden muss, was eine enorme Verschiebung der Erlöse gerade bei den Überliegern bedeuten würde.

    Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    so ganz komme ich nicht mit. Ich denke nicht, dass bei teilstat. Behandlung jeder Tag als Fall zählt.
    (Das läuft anders als in der Somatik, wo eine "Tagesklinik" oft nur an 2 oder 3 Tagen pro Quartal aufgesucht wird).

    Die teilstat. Behandlung in der Psychiatrie dauert von Aufnahme bis Entlassung, dazwischen gibt es eine Zahl von Behandlungstagen und von Tagen ohne Behandlung (z.B. am Wochenende).
    Das wäre ein (1) teilstat. Fall.
    Teilstat. Behandlungen können so lang oder kurz sein wie stationäre auch. Eine Grenze von 120 Tage besteht nicht.

    Erlösverschiebungen (Sie beziehen sich auf die Abrechnungsperiode?) gibt es sicherlich, genau wie bei vollstationären Fällen mit Fallzusammenfassung.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,
    vielen Dank für die Rückmeldung!
    Aus klinischer Sicht ist es sicher so, wie Sie sagen. Ob es bei den Abrechnungsbestimmungen das Gleiche gilt, bin ich mir nicht so sicher.
    Vor allem, wo setzt man dann die Grenze (Entlassungsdatum)? Aus einem teilstationären Aufenthalt wird so schnell ein Extremüberlieger. Man kann dann die Erlöse bei den Überliegern nicht vernünftig planen. Bzw. man kann nur hoffen, dass in 2-3 Jahren diese Überlieger "von links" und "nach rechts" sich ausgleichen ...
    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS!
    Abrechnungstechnisch hat NV schon recht.
    Ich sehe da auch kein Problem bei der Erlösverschiebung, denn sie können doch ohnehin Zwischenrechnungen schreiben, ob der Fall nun 14 oder 200 Tage liegt.
    Es gibt ja bislang auch keine Degression bei den tagesklinischen PEPPs.

    Grüße aus Kevelaer,
    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.