Recht auf Gutachteneinsicht?

  • Hallo liebe Forumteilnehmer,

    wir haben nun vermehrt folgendes Problem: Wortlaut einer KK: "Anhand der Unterlagen stellte der MDK fest, dass die Kodierung ... nicht gerechtfertigt ist. Die Mindestvoraussetzungen und der Leistungsinhalt waren nicht vollständig erfüllt. Wir bitten um Korrektur der Daten."

    Da hier keinerlei konkrete Aussagen getroffen werden, was genau nicht den Anforderungen gerecht wird, fordern wir die (ausführlichen) Gutachten des MDK bei der KK an. In einigen Fällen erhalten wir diese ohne Probleme. In anderen Fällen jedoch nicht, mit der Begründung: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dem nicht entsprechen." - wir bekommen das Gutachten also nicht. Ich weiß´sozusagen nicht wo ich beim Widerspruch ansetzen muss. Gibt es eine rechtliche/gesetzliche Möglichkeit, wo die Krankenkassen verpflichtet sind, uns diese Gutachten zukommen lassen müssen?

    Für Antworten bedanke :) ich mich im Voraus.

    KKirsche

  • Hallo,

    der MDK hat für die Kassen eine Art beratende Funktion, sollte es nicht durch Verträge geregelt sein, so haben Sie lt. Sozialrecht keinen
    Anspruch auf ein Gutachten.
    In vielen Regionen gehört dies jedoch zum guten Ton, auch um juristische Verfahren zu vermeiden.

    Ihnen bleibt in diesen Fällen wohl nichts anderes übrig, als den Fall nach Verrechnung ganzheitlich zu prüfen und zu entscheiden, ob die
    vorliegende Dokumenation ausreichend für ein sozialgerichtliches Verfahren erscheint.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kassen dann zukünftig gerne bereit sind die "fehlerhafte" Dokumentation oder Problematik mit Ihnen zu diskutieren.
    Aber erst einmal müssen Sie ins "Gras" beißen und sich wehren oder kampflos aufgeben. Mehr Möglichkeiten gibt es da nicht, leider. :pinch:

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    Einmal editiert, zuletzt von Wurmdobler (11. Februar 2014 um 13:25)

  • Hallo,

    prüfen Sie mal Ihren Landesvertrag - in einigen Bundesländern ist festgelegt, dass die KH das Gutachten erhalten müssen (z.B. in Rheinland-Pfalz).

    Viele Grüße - NV