Hallo liebe Forumteilnehmer,
wir haben nun vermehrt folgendes Problem: Wortlaut einer KK: "Anhand der Unterlagen stellte der MDK fest, dass die Kodierung ... nicht gerechtfertigt ist. Die Mindestvoraussetzungen und der Leistungsinhalt waren nicht vollständig erfüllt. Wir bitten um Korrektur der Daten."
Da hier keinerlei konkrete Aussagen getroffen werden, was genau nicht den Anforderungen gerecht wird, fordern wir die (ausführlichen) Gutachten des MDK bei der KK an. In einigen Fällen erhalten wir diese ohne Probleme. In anderen Fällen jedoch nicht, mit der Begründung: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dem nicht entsprechen." - wir bekommen das Gutachten also nicht. Ich weiß´sozusagen nicht wo ich beim Widerspruch ansetzen muss. Gibt es eine rechtliche/gesetzliche Möglichkeit, wo die Krankenkassen verpflichtet sind, uns diese Gutachten zukommen lassen müssen?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
KKirsche