Hallo,
ich habe mal eine grundlegende Frage zur Kodierung von bösartigen Neubildungen als Nebendiagnose.
Beispiel: Diagnose Plasmozytom besteht, der Patient bekommt immer noch Chemo.
Nun wird der Patient aber wegen einer Gastroenteritis aufgenommen und nur diese wird behandelt. 2 Tage nach der stationären Aufnahme wäre die nächste Chemo (wegen Plasmozytom) erfolgt, diese wird jetzt aber verschoben.
Nun ist die Nebendiagnosendefintion nicht erfüllt. Die Gastroenteritis auch keine Komplikation des Plasmozytoms. Mir wurde aber gesagt, dass ein Malignom (als ND) bei jeden stationären Krankenhausaufenthalt mitkodiert werden könne, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, auch ohne Beeinflussung des Patientenmangements.
Ist dies korrekt?
Danke und Grüße