Nebendiagnose Tumor

  • Hallo,


    ich habe mal eine grundlegende Frage zur Kodierung von bösartigen Neubildungen als Nebendiagnose.

    Beispiel: Diagnose Plasmozytom besteht, der Patient bekommt immer noch Chemo.

    Nun wird der Patient aber wegen einer Gastroenteritis aufgenommen und nur diese wird behandelt. 2 Tage nach der stationären Aufnahme wäre die nächste Chemo (wegen Plasmozytom) erfolgt, diese wird jetzt aber verschoben.

    Nun ist die Nebendiagnosendefintion nicht erfüllt. Die Gastroenteritis auch keine Komplikation des Plasmozytoms. Mir wurde aber gesagt, dass ein Malignom (als ND) bei jeden stationären Krankenhausaufenthalt mitkodiert werden könne, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, auch ohne Beeinflussung des Patientenmangements.


    Ist dies korrekt?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, das ist nicht korrekt. Schauen Sie sich mal die DKR 0201l an, dort geht es um Fälle, bei denen der Tumor oder die Metastase Aufnahmegrund sind. In ihrem Fall ist aber die Aufnahme wegen einer unabhängig hiervon zu sehenden Erkrankung. Um dann das Plasmozytom als Nebendiagnose nennen zu können, muss die DKR D003 erfüllt sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • darf ich noch mal nachhaken? Hier die Kodierung eines Tumors als ND bei einem konkreten Fall:

    Patient kam nach Sturz, Diagnose Femurfraktur. Es ist ein Pankreasca bekannt, es erfolgten mehrere Chemos, doch weitere Progredienz. Zuletzt leht der Patient jegliche tumorgerichtete Therapie ab. Bei rezidivierendem Aszites (PankreasCa) wurde bereits im vorigen stat. Aufenthalt eine PleurX-Drainage angelegt und diese belassen. Aktuell wird täglich (oft auch 2x /Tag) über die Aszites Drainage zwischen 1600ml-2000ml Aszites abgelassen.

    Darf ich nun das Pankreas Ca als Nebendiagnose verschlüsseln? Begründung: Aszitesdrainage aufgrund des bestehenden Pankreas Ca?

    Danke, Grüße