THERAPIEEINHEIT - Hauswirtschafterin

  • Vielleicht für viele eine doofe Frage ,- nur zu meinem eigenen Verständnis.

    Auf einer unserer Stationen arbeitet eine Hauswirtschafterin, die den Beruf auch so in 3 jähriger Ausbildung gelernt und abgeschlossen hat. Sie wird demnächst eine Backgruppe anbieten...... das ist doch als TE einzugeben oder nicht? Ich würde es so sehen......

    Noch jemand hier?

    Danke und frohe Ostern an Alle!

    Kodikas

  • Hallo Kodicas,

    Ich würde sagen die TE können nicht angerechnet werden. Im OPS steht "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben"
    Bei den Spezial Therapeuten oder den Pflegemitarbeitern sind Hauswirtschafterinnen leider nicht "spezifiziert".
    Österliche grüsse
    Helmutwg

  • Guten Tag

    Es handelt sich im OPS bei den aufgeführten Berufgruppen unter den Spezialtherapeuten micht um eine abschliessende Auflistung, sondern um eine beispielhafte.
    Aus diesem Grund sind durchaus die TE für die angebotene Backgruppe zu zählen.

    Wünsche noch eine angenehme Osterwoche.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Th-Guenther,
    Ja, die Aufzählung ist nicht abschliessend, es steht "z.B" davor. Aber passen Hauswirtschafterinnen wirklich in diese Gruppe?
    Es geht im OPS immer um Therapie und Behandlung, Hauswirtschafterinnen haben keine Ausbildung im Gesundheitsbereich.
    Es heißt ja auch Therapie Einheiten!
    Bin gespannt was andere dazu sagen...
    Helmutwg

  • Guten Morgen

    Hinweis im OPS:
    Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe
    entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
    .

    Für den beschriebenen Fall handelt es sich um eine Mitarbeiterin, mit einer 3-jährigen Ausbildung, gehe davon aus, dass sie in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis steht.
    Die angebotene Backgruppe hat sicherlich einen therapeutischen Ansatz.

    Das Problem hierbei ist die weiche formulierung im OPS, da die Berufsgruppen eben nicht abschließend spezifiziert sind. Streng nach Wortlaut sind die Kriterien erfüllt.
    Somit ist es formal korrekt, die im Rahmen der Backgruppe erbrachten TE zu zählen.

    Ihnen allen einen angenehmen Arbeitstag und ein schönes Osterfest.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Morgen,

    dazu finden Sie im (immer wieder empfehlenswerten) Standardwerk "Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik - Materialien und Erläuterungen inkl. PEPP Entgeltkatalog, Version 2013" (Version 2014 erscheint erst in den kommenden Tagen) von den Herausgebern Frau Dr. Schlottmann und Herrn Dr. Laufer auf S. 276 f. folgende Aussage:

    "In psychiatrischen Kliniken (Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie) werden häufig seit Jahren mit Erfolg Mitarbeiter eingesetzt, die über ihre meist handwerkliche Berufsausbildung hinaus nicht über eine spezifisch therapeutische Ausbildung verfügen. Sie betreuen Patienten beispielsweise im Rahmen der grünen Therapie, der Gärtnerei oder auch der Beschäftigungstherapie. Können für diese Mitarbeiter Leistungen in Form von Therapieeinheiten erfasst werden?
    Im OPS findet sich keine explizite Regelung zur Berücksichtigung von Leistungen von Mitarbeitern ohne eine spezifische psycho-soziale Aus- oder Weiterbildung. Die Hinweistexte zu den Therapiekomplexkodes definieren Spezialtherapeuten: "Spezialtherapeuten z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)". Es handelt sich hier um eine beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung. Somit sind auch die Mitarbeiter mit handwerklichen Grundberufen eingeschlossen. In der Beschreibung der Behandlungsverfahren findet sich die folgende Formulierung: „Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: ...“ Auch hier handelt es sich also um eine beispielhafte Aufzählung und es können weitere Verfahren berücksichtigt werden, wenn sie im Aufwand vergleichbar sind. Sofern die angebotenen Maßnahmen (z.B. die im OPS genannten ergotherapeutischen Behandlungsverfahren) vom Aufwand her vergleichbar sind, können auch diese Leistungen bei der Ermittlung der Therapieeinheiten berücksichtigt werden."

    Mfg (und schöne Ostern),

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (17. April 2014 um 09:54)