Hallo,
dieser Forumsbereich ist ja wirklich eine gute Idee: ich bin noch im PJ und beginne gerade mich mit dem neuen DRG-System zu beschäftigen. Vielleicht kann mir jemand beim "Start" durch den Regelungsdschungel helfen. Ich lese immer etwas von Bundespflegesatzverordnung, §6 und §17, von Fallpauschalengesetz und Fallpauschalenänderungsgesetz, von KHEntgG und §21 und anderen Ergänzungen, Entwürfen und Novellierungen.
Wer kann mir als noch etwas unerfahrene Studentin den Aufbau erklären. Mit anderen Worten: Was ist die Basis und wo werden Veränderungen direkt implementiert bzw. wo lösen sich Finanzierungsmodelle ab. (Verstanden habe ich inzwischen die Ausnahmen Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendspsychiatrie.)
Allen Helfenden schon hier ganz herzlichen Dank!
Sina