Pflegebedürftigkeit

  • Einen schönen guten Tag zusammen,


    kurz vor dem Wochenende habe ich eine Frage zur Kodierung der Pflegebedürftigkeit:

    Während eines Krankenhausaufenthaltes stellten wir für Patient X einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe und kodierten den OPS 9-9844 Erfolgter Antrag auf .... Noch während des Aufenthaltes bekam der Patient die Pflegestufe 3 und wir kodierten zusätzlich den OPS 9-984.2.

    Nun lautet meine Frage: dürfen beide OPS in diesem Fall zusammen kodiert werden, oder muss nach erfolgter Einstufung der Antrag rausgenommen werden ?


    Einen schönen Gruß und ein sonniges Wochenende,

    KODISI

  • Guten Tag KODISI,

    entsprechend des Hinweistextes des Codes 9-984 könnte in dem beschriebenen Fall eigentlich nur die Pflegestufe 3 (9-984.2) kodiert werden.

    Zitat

    Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Guten Morgen,

    laut OPS ist bei erfolgtem Antrag auf Höherstufung "neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.0 bis 9-984.3 zusätzlich der Kode 9-984.4 anzugeben".
    Ich glaube, es sollten beide Kodes übermittelt werden.

    Viele Grüße
    NV

  • Hallo zusammen,

    ich stimme TWak zu.

    In dem angefragten Fall erfolgte zuerst der Antrag (Erstantrag) auf Einstufung in eine Pflegestufe.

    Da dieser im Verlauf des Aufenthaltes mit Pflegestufe 3 genehmigt wurde, kommt hier nur der Kode für die Stufe 3 (9-984.2) zur Anwendung, da sich die "Einstufung" im Verlauf geändert hat bzw. überhaupt erst stattfand.

    Kommt ein Pat. allerdings bspw. mit einer Pflegestufe 1 und es erfolgt im Verlauf des Aufenthaltes ein Antrag auf Höherstufung, dann können/müssen beide Kodes (9-984.0 und 9-984.4) angegeben werden.

    Viele Grüße
    PEPPINA

  • Hallo nochmal zusammen,


    erstmal vielen Dank für Euer Feedback,


    genau diese Diskussion haben wir intern auch schon geführt.

    Meiner Meinung nach, ist der OPS-Text sehr ungenau, so dass ich unsicher bin, wie die Kodierung einer MDK-Prüfung statthalten kann.

    ?(?(?(

  • Hallo KODISI,

    ich denke, der MDK wird Wesentlichere und letztendlich entgeltrelevante Dinge prüfen und sich wenig um diese Problematik scheren...

    Meiner Meinung nach gibt der OPS-Text eindeutig vor, den Kode 9-984.4 nur anzugeben, wenn entweder noch keine Einstufung vorliegt oder bei Höherstufung. Insofern kann ich TWaK und PEPPINA nur zustimmen.

    Abgesehen davon würde ich (solange keine Entgeltrelevanz vorhanden ist) ganz pragmatisch nur die Pflegestufe 3 kodieren und liege auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    Anyway: "der MDK wird Wesentlichere und letztendlich entgeltrelevante Dinge prüfen " - dem stimme ich absolut zu!

    Man kann die Spitzfindigkeit noch weiter treiben und herauslesen, dass nur bei Wechsel der Pflegestufe während des Aufenthaltes die höhere anzugeben ist.
    Falls bei Aufnahme _keine_ Pflegestufe bestand - ist es dann ein Wechsel, wenn eine Pflegestufe neu zugeteilt wird (oder eine Neueinstufung)?

    Fazit: besteht bei Aufnahme keine Pflegestufe und kein laufender Antrag, ist im weiteren Aufenthalt überhaupt nichts anzugeben.
    Nur wenn bei Aufnahme eine Pflegestufe oder ein laufender Antrag bestand, ist etwas anzugeben.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo nochmal zusammen,


    entgeldrelevant oder nicht, die Krankenkasse im o.g. Fall interessierte sich sehr wohl für diese Kodierung, und wollte die Rechnung so nicht bezahlen.


    Wünsche noch einen schönen Nachmittag,

    KODISI