MVZ mit Bettenstation - DRG-Abrechnung

  • Hallo Forum,

    kann ich als MVZ mit Bettenstation und vollstationärer Behandlung auch DRG abrechnen, obwohl ich nicht zugelassenes Krankenhaus im Landeskrankenhausplan bin?
    Interessant ist die Frage, wenn ich Privatpatienten behandle, die im Basistarif ihrer PKV versichert sind...

    Danke

    T. Flöser

  • Guten Tag,

    selbstverständlich nicht.

    Gruß

    merguet


    äh, warum nicht? Viele Privatkliniken (und als solches würde ich ein MVZ mit Bettenstation bezeichnen) stellen Rechnungen an Selbstzahler aus, die an die DRG (ohne die Zuschläge) angelehnt sind bzw. sogar DRG direkt bei der Rechnungsstellung nennen (z.B. I18B).

    Allerdings sind die meisten bisher gesehenen Rechnungen eher privatwirtschaftlich (viel) höher angesetzt..

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    nun ja, die Eingangsfrage war, ob eine nicht im Landes-KH-Plan aufgeführte Klinik (ob das nun Privatklinik oder MVZ mit Bettenstation heißt ist erstmal egal) nach DRG abrechnen kann, und da sage ich ja, das ist möglich.

    Es gibt viele Privatkliniken, die Patienten mit Kostenvoranschlägen zu ihrer GKV schicken, auf denen eine geplante OP-Leistung auch mit einer DRG aufgeführt ist. Das soll den Kostenträgern eine Ermittlung der Kostenbeteiligung erleichtern.

    Und darum ist meine Meinung: Ja, auch ein MVZ kann eine DRG abrechnen, der Fallpauschalenkatalog ist nicht allein den §108 Häusern vorbehalten.

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Tag,

    nun gut, Frage falsch verstanden. Dabei hat mich der Begriff "vollstationär" wahrscheinlich in die Niederungen der 108 KH geführt.
    Als nicht zugelassene Einrichtung können Sie natürlich mit SZ und PKV-Patienten abrechnen. Dabei empfiehlt sich die DRG sogar, um nicht in den Ruch überhöhter Rechnungen zu kommen. Die PKVen dürften dann auch bereit sein, die Kosten zu übernehmen.

    Gruß

    merguet