Hallo,
da ich noch nicht allzu große Erfahrungen im Controlling besitze, habe ich folgende Frage. In unserer Rehaklinik haben wir vorab von den Krankenkassen eine Kostenübernahmeerklärung für die aufgenommen Patienten in der Früreh PhaseB. Notwendige Verlängerungsanträge werden bei der Kasse gestellt und meist bis zu dem beantragten Datum genehmigt. Es gibt jetzt leider ein paar spezielle Krankenkassen, die nach dem stationären Aufenthalt anfangen, die Verweildauer zu prüfen und zu versuchen die Verweildauer zu kürzen. Dürfen die Krankenkassen erst eine Kostenübernhameerklärung zuleiten und danach anschließend jeden Fall durch den MDK prüfen?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. Weitz