Darf die Krankenkasse erst die Kostenübernahmeerklärung dem Krankenhaus zuleiten und dann anschließend den Fall durch den MDK prüfen lassen?

  • Hallo,

    da ich noch nicht allzu große Erfahrungen im Controlling besitze, habe ich folgende Frage. In unserer Rehaklinik haben wir vorab von den Krankenkassen eine Kostenübernahmeerklärung für die aufgenommen Patienten in der Früreh PhaseB. Notwendige Verlängerungsanträge werden bei der Kasse gestellt und meist bis zu dem beantragten Datum genehmigt. Es gibt jetzt leider ein paar spezielle Krankenkassen, die nach dem stationären Aufenthalt anfangen, die Verweildauer zu prüfen und zu versuchen die Verweildauer zu kürzen. Dürfen die Krankenkassen erst eine Kostenübernhameerklärung zuleiten und danach anschließend jeden Fall durch den MDK prüfen?

    Danke für Ihre Antwort. :)

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Weitz

  • Guten Morgen,

    aber sicher. Auch wenn Sie eine Zusage haben, werden die KTR Ihnen nie erklären, dass sie damit auch auf die Prüfung verzichten. Muss doch der Aufenthalt immer auch einer retrospektiven Prüfung standhalten....

    Gruß

    merguet

  • hallo merguet,

    drauf hin werden wir ab sofort die Verweildauer und das Rehaziel sehr genau beobachten und bei den Ärzten hinterfragen, um den Verlust so gering wie möglich zu halten. Da wir bis vor kurzer Zeit noch nach Tagessätzen abgerechnet haben, ist das noch ein relativ neus Thema für uns. Danke für die schnelle Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    rotköpfchen ;)

  • Hallo Rotköpfchen,

    Ihre Frage ist nicht unberechtigt. Zunächt eine Kostenübernahmezusage zu geben und dann eine Prüfung durchzuführen, ist nicht die feine Art.

    Allerdings wird die Kostenübernahme regelhaft nur unter dem Vorbehalt zugesagt, dasss die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Und das eröffnet die Möglicheit zur nachträglichen Prüfung.

    Eine vorbehaltlose Kostenübernahmezusage hingegen ist bindend (so genannte deklaratorische Wirkung). Allerdings wird eine solche regelhaft von den Krankenkassen nicht erteilt.

    Viele Grüße

    Medman2