OPS 8-552 Teambesprechung

  • Hallo
    unsere Klinik betreut ca, 55 Phase B Patienten. Die wöchentliche Teamsitzung ist auf 2 Tage aufgeteilt. Der MDK versucht seit neusten den OPS 8-552 abzulehnen mit der Begründung dass der Therapeut/ Arzt der den Pat. behandelt auch immer in der Teambesprechung anwesend sein muss. Die Frage ist dahin gehend: Was ist mit Urlaubs/ Krankheitsvertretung oder in der Pflege/ Arzt mit dienstfrei?? Was ist Eure Meinung? Im OPS wird dies so prezise nicht verlangt und ehrlich, auch gar nicht machbar. Ebenso ist der MDK der Ansicht, dass die wöchentlichen Eintragungen nicht von den behandelnden Therapeuten vorher, sondern erst in der Teambesprechung getätigt werden dürfen, da sonst die Eintragenden, nicht die Teilnehmer der Teamsitzung sind und die Ziele und Maßnahmen nicht gemeinsam besprochen werden. Das sehen wir nicht so, da der anwesende Therapeut über die Behandlung und den aktuellen Stand des Pat. informiert und vorbereitet ist und wir die gemeinsame Vorgehensweise sowie Ziele in der Sitzung besprechen. Wenn der behandelnde Therapeut seine wöchentlichen Verlauf des Pat. dokumentiert hat, muss dann zwingend in der Spalte der Teilnehmer in der Teamsitzung auch noch eine Eintragung stehen? Danke für Eure Antwort.

  • Hallo Rotköpfchen,
    der kritische Teil der OPS-Definition lautet:

    • "Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele."

    Ohne eigene Erfahrung in diesem Bereich kann m.E. gefordert werden, dass der fachärztliche Behandlungsleiter anwesend ist. Auch der MDK wird jedoch nicht fordern (können), dass dies immer derselbe Arzt ist. Sofern der ärztliche Leiter urlaubs- oder krankheistbedingt abwesend ist, müsste dann der Vertreter teilnehmen. Ohne Vertreter geht es wohl nicht (s.a. BSG 1 KR 25/13 R vom 14.10.2014, R-Nr. 14)
    Hinsichtlich der übrigen Teilnehmer wird nach der Vorschrift, die ja eng am Worlaut auszulegen ist (BSG, aaO, R-Nr. 13), nur die Beteiligung der Berufsgruppe gefordert.
    Im Hinblick auf die rechtsschöpfende Kreativität des 1. Senats des BSG könnte es aber auch dort sinnvoll werden, wenn der Behandelnde der entsprechenden Berufsgruppe an der Teamsitzung teilnimmt. Ein Notar zur ordnungsgemäßen Dokumentation des Ablaufs kann auch nicht schaden ;)

    Unter rein formaler Betrachtung kan m.E. entsprechend dem Wortlaut der Definition ("Teambesprechung ... mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse ...") verlangt werden, dass die Dokumentation der Behandlungsergebnisse in der Teambesprechng durchgeführt wird. Sinnvoll ist das nicht, da ein aktueller Befund ausreichend ist, unabhängig davon, wer diesen erstellt hat. Es sollen aber angeblich bisweilen vom MDK auch sinnlose Forderungen erhoben werden.
    Bzgl. z.B. der Dokumentation von Befunden dürfte es aber ausreichend sein, wenn der Teilnehmer der Teambesprechung diesen evtl. vorher angefertigten Befund abzeichnet.

    Bei der Festlegung und Dokumentation der Behandlungsziele ist das nach meinem Verständnis anders. Vorher oder nachher festgelegte Behandlungsziele konterkarieren m.E. den Sinn der Teambesprechungen. Eine Teambesprechung, bei der nichts besprochen wird, sondern nur die Teilnehmer dokumentiert werden, ist sinnlos. Allerdings dürfte es auch da ausreichend sein, wenn während der Teambesprechung festgelegte Behandlungsziele z.B. nachher von einer Sekretärin dokumentiert werden. Hilfreich dürfte eine Abzeichnung durch zumindest einen Teilnehmer sein.

    Zumindest nach der rechtskräftigen Entscheidung des SG Stuttgart (S 10 KR 6999/10, Seite 16, vom 24.10.2012) ist weder das Führen noch das Abzeichnen eines Teambesprechungsprotokolls durch alle anwesenden Therapeuten erforderlich. Allerdings ist die Beteiligung jeder Berufsgruppe zu belegen. Der Umstand, dass z.B. der behandelnde Therapeut vor der Teamsitzung den Verlauf dokumentiert hat, dürfte nicht ausreichend und angreifbar sein.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (7. Februar 2015 um 23:20)

  • Hallo medman 2,

    vielen Dank für Ihre Argumentation und Hilfe. Ich habe trotz allem noch einmal eine Frage an Sie. In den Teambesprechungen vertreten sich die zuständigen Oberärzte im Urlaub- oder Krankheitsfall gegenseitig. Um die Anwesenheit der einzelnen Berufsgruppen zu belegen, führen wir zusätzlich noch eine Anwesenheitsliste, welche die einzelnen Berufsgruppen mit Unterschrift abzeichnen müssen. Wochenverlauf und Ziele werden in der Teambesprechung gemeinsam mit den behandelnden Therapeuten oder deren Vertreter besprochen und eingetragen. Trotzdem streicht uns der MDK den OPS für die Frühreha mit der wörtlichen Aussage: " Es ist nicht klar wann die Einträge erfolgen. Letzendlich haben hier die Therapeuten ihre Behandlungsdaten dokumentiert, die aber in in der Anwesenheitsliste nicht aufgeführt werden, was nur bedeuten kann, dass die eigentlich behandelnden Therapeuten bei bei der Teambesprechung nicht zugegen waren. Diese Argumentation deckt sich weitgehend mit Ihrem letzten Satz.

    Die rechtskräftige Entscheidung des SG Stuttgart (S 10 KR 6999/10, Seite 16, vom 24.10.2012) in der weder das Führen noch das Abzeichnen eines Teambesprechungsprotokolls durch alle anwesenden Therapeuten erforderlich ist, habe ich ebenso entdeckt. Die Beteiligung jeder Berufsgruppe belegen wir mit der Anwesenheitsliste. Für mich stellt sich jedoch die Frage: Lohnt es sich ein Klageverfahren mit Gewinnaussicht einzuleiten oder ist dies zu unsicher?

    Viele Grüße aus dem verschneiten Thüringen

    rotköpfchen

  • Guten Tag,

    es bleibt m.E. dabei, dass alles versucht wird, die Komplexziffern in Frage zu stellen. Jede noch so kleine Lücke dient dazu, die Aufrichtigkeit der Dokumentation in Frage zu stellen. Die Beurteilung wir ohne jegliches Wohlwollen vorgenommen. Es wird prinzipiell unterstellt, dass die Maßnahmen nicht korrekt stattgefunden haben, auch wenn man noch so umfangreich zu dokumentieren versucht. Die Beweisführung für die Richtigkeit der Behandlung ist kaum möglich.
    Haben Sie versucht, die Sache mit dem Kostenträger zu erörtern?

    Gruß

    merguet

  • Hallo Rotköpfchen,
    mein letzter Satz "Der Umstand, dass z.B. der behandelnde Therapeut vor der Teamsitzung den Verlauf dokumentiert hat, dürfte nicht ausreichend und angreifbar sein" war so gemeint, dass der Therapeut lediglich z.B. vor der Sitzung den Verlauf dokumentiert hat, jedoch weder er noch sein Vertreter bei der Teamsitzung anwesend ist.

    Wenn ein aktueller Verlauf/Status dokumentiert ist, sehe ich keinen Angriffspunkt.

    Mir fällt gerade auf, dass ich die Definition der Teamsitzung der geriatrisch frührehabilitativen Komplexbehadlung (8-550) aufgeführt hatte. Sie hatten aber nach der 8-552 gefragt. Hier heißt es und dies ist eng am Wortlaut auszulegen:"Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele."

    Danach ist die Beteiligung der verschiedenen Berufsgruppen - im Gegensatz zur 8-550 - noch nicht einmal genannt. Ich halte dies dennoch für sinnvoll. Die Beteiligung der Berusfsgruppen sollte sinnvollerweise dokumentiert sein. Im Grunde kann noch nicht einmal eine Unterschrift oder Paraphe der einzelnen Teilnehmer verlangt werden (s. Urteil SG Stuttgart). Die Unterschrift des Protokollanten ist mehr als ausreichend. Wenn der ärztliche Leiter durch z.B. einen Oberarzt vertreten wird, der die entsprechende Qualifikation hat (Facharzt für Neurologie ...), ist das m.E. ebenfalls ausreichend.

    Die Frage, ob eine Klage aussichtsreich ist, hängt von verschiedenen Umständen ab.
    - Zunächst gilt das erste Hauptaxiom der Jurisdiktion: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand".
    - Dann wird Ihre Dokumentation entscheidend sein.
    Meine Erfahrung bei Komplexbehandlungen deckt sich mit den Ausführungen von Merguet. Wir gehen derartige Angelegenheiten offensiv an.
    In gerichtlichen Auseinandersetzungen haben wir mehrfach erlebt, dass der Kostenträger bereits in der schriftlichen Argumentation während des Verfahrens einknickt. Die oben im Scherz aufgeführte notarielle Beurkundung wird niemand verlangen können und auch Sozialrichtern sind Augenmaß und ein durchaus gesunder Menschenverstand nicht fremd; die erkennen überzogene Anforderungen.

    Viel Grüße
    Medman2

  • Hallo medman 2 und merguet,

    ich möchte mich herzlich bei Ihnen bedanken für die Ratschläge und Argumentationen. Sie haben mir schon bei meiner ersten Anfrage entscheidend weitergeholfen. Ihren Satz "Im Hinblick auf die rechtsschöpfende Kreativität des 1. Senats des BSG
    könnte es aber auch dort sinnvoll werden, wenn der Behandelnde der
    entsprechenden Berufsgruppe an der Teamsitzung teilnimmt. Ein Notar zur
    ordnungsgemäßen Dokumentation des Ablaufs kann auch nicht schaden." habe ich nicht für Ernst genommen. Keine Sorge. :D :D
    Ich denke das eine Musteklage wohl unumgänglich werden wird, um die Schadensbegrenzung so gering wie möglich zu halten. Es ist halt immer wieder erstaunlich, was sich an OPS ++ Leistungen ausgedacht wird, um erst einmal zu versuchen ,die Rechnungskosten zu minimieren.
    Herzliche Grüße
    rotköpfchen

  • Hallo Rotköpfchen,

    die "rechtsschöpfende Kreativität des 1. Senats des BSG" stellt allerdings gegenwärtig leider ein zunehmendes Problem dar, das sich rationaler Nachvollziehbarket entzieht. ?(

    Viele Grüße

    Medman2