InEK-Bezugsgröße vs. Basisfallwert

  • Hallo!

    Ich dachte bisher, dass das DRG-System dazuführt, dass die durchschnittlichen Fallkosten je DRG vergütet werden.

    Wenn man allerdings die InEK-Matrix heranzieht, zeigt sich, dass die Bezugsgröße regelmäßig geringer ist als der Basisfallwert, z.T. bis zu 14%. Auch wenn man den 2-jährigen time lag der InEK-Daten berücksichtigt, bleibt eine nicht unerhebliche Differenz.

    Heißt das, dass im das DRG-System ein entsprechend hoher Gewinnzuschlag für Krankenhäuser mit durchschnittlicher Kostenstruktur eingebaut ist? ?(

    Wie lässt sich die Differenz sonst erklären?

    Viele Grüße,

    Gesundheitsstudent

  • Hallo!

    Die Bezugsgröße ist die Summe der mit den §21 Daten gewichteten Kosten geteilt durch die Summe aller Bewertungsrelationen. Die Bewertungsrelationen werden jedoch so berechnet, dass die Summe der Bewertungsrelationen im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant bleibt Damit werden katalogbedingte Veränderungen des Gesamtcasmix und damit des Gesamtbudgets minimiert, auch wenn z.B. der Basisfallwert erst verzögert vereinbart wird.

    Dieses Vorgehen führt jedoch dazu, dass die durchschnittliche Bewertungsrelation aller §21-Fälle ungleich 1 ist. Dies wäre jedoch die Voraussetzung für Ihre These, dass die Bezugsgröße den durchnittlichen Fallkosten entspricht. Näheres entnehmen Sie bitte den Abschlussberichten des InEK zum jeweiligen DRG-System.

    Gruß

  • Guten Morgen,

    Sie sollten aus diesen Gründen bei Kosten-Erlös-Betrachtungen immer auf den hausintern gültigen BFW normieren. d.h. IneK / Bezugsgröße * Basisfallwert = ihr Erlös.

    Gruß

    merguet

  • Hallo GW,

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Berechnung der Bezugsgröße habe ich in den Abschlussberichten schon durchgelesen. Über die Konsequenz bin ich mir aber unsicher:

    1) Die Bewertungsrelation wird so bestimmt, dass der Case Mix gegenüber dem Vorjahr konstant bleibt. Für eine Appendektomie ohne schwere oder äußerst schwere CC (DRG G23B) ergeben sich im DRG-Report-Browser 2013 durchschnittliche Fallkosten von 2.374,50€ und eine Bewertungsrelation von 0,870. Die Bezugsgröße ergibt sich lt. Abschlussreport als 2.729,96 €.

    2) Ein Krankenhaus rechnet für eine Appendektomie (Normallieger) 0,870x3.068,37€=2.669,48€ ab (Annahme: LBFW=Bundesbasisfallwert). Wenn das Krankenhaus eine durchschnittliche Kostenstruktur aufweist, erzielt es einen Gewinn von 294,99€. Selbst wenn man den Zeitverzug der InEK-Kalkulation berücksichtigt und die für das Jahr 2013 ermittelten Durchschnittskosten von 2.495,78€ (aus dem Report-Browser 2015) heranzieht, verbleibt ein Gewinn (173,70€).

    Frage:
    - Ist dieser Gewinn im DRG-System tatsächlich so gewollt?
    - Warum sind dann 50% der Krankenhäuser in den roten Zahlen? --> Übersehe ich hier etwas?


    Mit besten Grüßen,


    Gesundheitsstudent