Trinknahrung bei Mangelernährung - Mehraufwand?

  • Guten Abend allerseits,

    aktuell bearbeite ich gerade ein Gutachten des MdK, welcher die Kodierung einer (eigentlich anerkannten) Mangelernährung (E44) mit dem Argument ablehnt, die Verabreichung von Trinknahrung sei kein Mehraufwand sondern Bestandteil der allgemeinen Verpflegung.

    Kennt jemand hierzu eine weiterführende Stellungnahme (Urteil, Gutachten, o.ä.)?

    Wie wird dies bei anderen MdK´s gehandhabt?

    Herzlichen Dank für Tips und Hilfe

  • Hallo Docholiday,

    ein Urteil dazu kenne ich nicht. In den allerdings wenigen Fällen, in denen wir das kodiert haben, reichte die Angabe, dass der Patient z.B. Ensure erhalten hat, aus. Ensure dürfte leicht nachweisbar teurer sein, als normale Nahrung. Damit ist die Nebendiagnosendefinition "erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand " erfüllt.

    Viele Grüße

    Medman2