Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe meien Schulungsunterlagen und die neue Verordnung durchgewälzt aber nichts brauchbares gefunden.
Wir als Klinik möchten gerne einen Falldialog starten. Es wurde noch keine Prüfung eingeleitet, der Fall steht zur Abrechnung bei uns. Es ist eine Fallkonstellation die garantiert geprüft wird. Laut Gesetz kann das KH auch einen Falldialog starten. Aber ab wann? Erst wenn die Krankenkasse eine Auffälligkeitsanzeige übermittelt hat und somit eine Prüfung eingeleitet wurde? Aber damit ist dem Krankenkhaus schon oft die Möglichkeit genommen einen Falldialog zu starten, da die Kasse ja schon ihr Vorgehen mitteilt und meistens ist das die direkte Beauftragung des MDK. Da habe ich doch nie eine Chance als Krankenhaus einzugreifen.
Denke ich zu kompliziert?
MFG
Lisa