Liebe Kollegen,
wie lange ist z.B. ein Darmkarzinom noch weiterhin kodierbar, wenn der Patient zur Nachsorge aufgenommen wird?
Nach DKR 0201 finde ich hier keine abschließende Formulierung. Zudem regelt diese DKR nur die Frage der Hauptdiagnose, kann jedoch der entfernte TU auch als Nebendiagnose berücksichtigt werden, wenn der Pat. aus anderem Grund aufgenommen wird?
Oder ist dann bereits die DKR 0209d zu verwenden? - Meines Erachtens ist sechs Monate nach OP nicht unbedingt bereits von einer abschließenden Heilung auszugehen, oder ?
Viele Grüße
Stephan Wegmann