Nachsorge bei Tumorerkrankung

  • Liebe Kollegen,

    wie lange ist z.B. ein Darmkarzinom noch weiterhin kodierbar, wenn der Patient zur Nachsorge aufgenommen wird?

    Nach DKR 0201 finde ich hier keine abschließende Formulierung. Zudem regelt diese DKR nur die Frage der Hauptdiagnose, kann jedoch der entfernte TU auch als Nebendiagnose berücksichtigt werden, wenn der Pat. aus anderem Grund aufgenommen wird?


    Oder ist dann bereits die DKR 0209d zu verwenden? - Meines Erachtens ist sechs Monate nach OP nicht unbedingt bereits von einer abschließenden Heilung auszugehen, oder ?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    m.E. ist hier die DKR 0209d anzuwenden.

    Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese

    Kodes der Kategorie 
    Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung
    sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamneseanzugeben.


    Hier steht ja: wenn kein Tumor mehr nachweisbar ist. Das Argument der definitiven Heilung bezieht sich ja auf die Z85.-, die dann jedoch als ND angegeben werden soll ( ?( )

    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo Stephanse,

    nach meinem Verständnis ist keinesfalls jede stationäre Nachuntersuchung, bei der kein Rezidiv oder Metastasen gefunden werden, mit der HD Z08.- (Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung) und der ND Z85.- (Bösartige Erkrankung in der Eigenanamnese) zu kodieren. Diese Konstellation ist nur für Fälle anzuwenden, bei denen die Tumorerkrankung hinreichend lange her ist, so dass man von einer abgeschlossenen Erkrankung ausgehen kann. 6 Monate nach Resektion eines Coloncarcinoms sind da sicher nicht ausreichend.

    Die Ausführung "Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unterscheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignoms als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen" (DKR 0209) ist so zu verstehen. Praktikabel im wortwörtlichen Sinn ist das natürlich nicht, sonst müsste man dann retrospektv stattgehabte stationäre Aufenthalte umkodieren.

    Hauptdiagnose in o.g. Fall (6 Monate nach Resektion) ist das Carcinom (DKR 0201 "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) ... sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) ... anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, ..."

    Die Frage, nach welchem Zeitraum von einer Heilung (Z85.-) auszugehen ist, wird man kaum definitiv beantworten können und ist auch vom Tumor abhängig. Bei einem Coloncarcinom frühestens nach 5 bis 10 Jahren, eher Richtung 10 Jahre. Bei einem Mammacarcinom z.B. eher nach 10 bis 15 Jahren, da hier lange Verläufe keine Seltenheit sind.

    Viele Grüße

    Medman2