• Liebe Kollegen,

    eine Patientin wurde in einem anderen Haus wg. eines Mamma-TU operiert und nun wegen Wundheilungsstörungen(Hämatom, Blutung) bei uns aufgenommen und behandelt.

    Frage: Ist die Komplikation (T81.0) oder die ursprünglich zugrundeliegende Erkrankung (D48.6) als Hauptdiagnose zu markieren?

    Sigrid Richter

  • Hallo Frau Richter,

    Die Komplikation (T81.0) mit der Ursache als Nebendiagnose sollte hier die richige Kombination sein. Je nachdem ggf. CCL-Nebendiagnosen hinzu kommen fuehrt dies zur richtigen DRG X63A/B.

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Guten Abend Forum,

    soweit so gut. Aber Vorsicht. Wenn zwischen Entlassung und Wiederaufnahme keine 24 h gelegen haben handelt es sich um eine Verlegung mit der Folge, dass sich bei Unterschreiten der mittleren VWD Abschläge sowohl bei KH A als auch bei KH B ergeben können.

    Dies gilt sogar dann, wenn beide Aufenthalte nichts miteinander zu tun haben, oder?

    KH A erfährt von dem Umstand natürlich erst im Nachhinein durch ein Schreiben von der Krankenkasse. KH B hat zumindest die Chance, den Pat. bei Aufnahme nach seinem Alibi für die letzten 24 h zu fragen.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Dies gilt sogar dann, wenn beide Aufenthalte nichts miteinander zu tun haben, oder?

    Hallo zusammen,

    Herr Scholz hat recht! Mir liegen bereits 4 solche Fälle vor, wo wir 3x KH B waren und 1x KH A.
    Bei den drei Fällen wussten wir es, aber unsere Software Aus Polen hatte den Aufnahmegrund "Aus externem Krankenhaus" nicht als "Verlegung" interpretiert. Prompt haben wir falsch abgerechnet.

    Der Teufel :teufel: steckt eben doch im Detail.

    Gruss aus München (sonnig, denn ... :drink: )

    Michael Wilke :smokin: