MDK Prüfung - Änderung von stationär in vorstationär

  • Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage an die Experten.
    Patient wird innerhalb 5 Tagen zweimal stationär aufgenommen. Die Kasse lässt beide Fälle durch den MDK prüfen. Die Fälle werden getrennt geprüft. Es ist aber keine Prüfung auf Möglichkeit einer Fallzusammenführung. Der MDK kommt zum folgenden Ergebnis:
    Erster Fall (ursprünglich stationär): kein Grund für einen stationären Aufenthalt zu erkennen. Fall ändern in vorstationär.
    Zweiter Fall: Fall bleibt stationär, jedoch mit 1Tag Abzug
    Der erste Fall wurde gemäß MDK-Protokoll in vorstationär geändert und eine VS-Pauschale berechnet. Die Kasse lehnt diese ab und begründet es damit, dass die VS-Pauschale zum nachfolgenden stationären Aufenthalt gehört und mit der DRG abgegolten sei.Ist dies rechtens?
    Der Fall war ja ex ante stationär und nicht von Anfang an vorstationär…
    Gilt die 5-Tagesfristregelung auch für Fälle, die vom MDK geprüft worden sind? Gibt es hier vielleicht Rechtsquellen oder rechtskräftige Urteile?

    Vielen Dank und Grüße,
    nails

  • Hallo,
    auch die retrospektive Sicht erfolgt aus der ex ante - Sicht. Wenn also im Konsens der erste Aufenthalt nicht stationär, sondern nur VS war, dann ist auch das KH dieser Auffassung. Und dann wird es schwierig werden mit der Argumentation, dass Sie die VS-Pauschale zusätzlich berechnen wollen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum
    ich habe ein ähnliches Problem. ,

    Ich arbeite im einen größeren Belegkrankenhaus ohne AOP, Vorstationäre und nachstationäre Vereinbarungen. Ich habe viele AOP Kat2 Patienten die eine Nacht iv. Schmerzmedikation erhalten und dann noch eine Zweit Nacht bleiben, da der Belegarzt den Patienten das Versprochen hat..........
    Laut dem MDK - Gutachten ( nur Gutachten nach Aktenlage, da keine Begehung) sind da einige Primäre Fehlbelegungen drin. Die Kasse schreibt uns dann wir sollen die Fäll Stornieren und sie als AOP abrechnen. Das kann ich doch gar nicht da dieses nicht Verhandelt wurde.
    Das gleiche gilt auch für Vorstationäre Pauschalen !? Was nicht Verhandelt wurde kann doch nicht abgerechnet werden. Was kann ich denn da machen? Es gibt hier im Team Unterschiedliche Meinungen die alle zu verstehen sind.

  • Hallo,

    meines Erachtens können Sie den Fall nur in eine "unbestimmte Aufnahme" (heißt bei uns so, wenn gar nichts abgerechnet werden kann) umwandeln. Die Abrechnung der ambulanten Behandlung erfolgt dann ausschließlich durch den Belegarzt bei der KV. Ob das KH überhaupt einen Cent sieht, hängt von dem Vertrag zwischen KH und Belegarzt ab - ob der Beleger z.B. bei amb. OP´s eine "OP-Nutzungspauschale" o.ä. an das KH zu entrichten hat.

    Gruß,
    fimuc

  • Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

    Das sehe ich leider auch so. Fällt der Patient dann nicht auch aus der §21 und E1 Statistik heraus bzw. muss dieser Patient dann für die Statistik anders bewertet werden?

    Gruß
    hexenkönigin