Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an die Experten.
Patient wird innerhalb 5 Tagen zweimal stationär aufgenommen. Die Kasse lässt beide Fälle durch den MDK prüfen. Die Fälle werden getrennt geprüft. Es ist aber keine Prüfung auf Möglichkeit einer Fallzusammenführung. Der MDK kommt zum folgenden Ergebnis:
Erster Fall (ursprünglich stationär): kein Grund für einen stationären Aufenthalt zu erkennen. Fall ändern in vorstationär.
Zweiter Fall: Fall bleibt stationär, jedoch mit 1Tag Abzug
Der erste Fall wurde gemäß MDK-Protokoll in vorstationär geändert und eine VS-Pauschale berechnet. Die Kasse lehnt diese ab und begründet es damit, dass die VS-Pauschale zum nachfolgenden stationären Aufenthalt gehört und mit der DRG abgegolten sei.Ist dies rechtens?
Der Fall war ja ex ante stationär und nicht von Anfang an vorstationär…
Gilt die 5-Tagesfristregelung auch für Fälle, die vom MDK geprüft worden sind? Gibt es hier vielleicht Rechtsquellen oder rechtskräftige Urteile?
Vielen Dank und Grüße,
nails