Guten Tag allen im Forum,
ich benötige Ihre Meinung/ Hilfe bei folgendem Problem.
Eine große Krankenkasse lehnt per DTA die Annahme der Rechnungen für alle Fälle ab,
bei denen die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
ohne die Sekundärkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung bzw.
U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung kodiert sind.
Da dies aber alles Fälle sind, die kein Zusatzentgelt auslösen (weil der erniedrigte Quickwert
mittels Gabe von Konakion oder 1200 IE PPSB angehoben wird), sehen wir die
Nichtkodierung analog der Hinweise im Fallpauschalenkatalog als richtig an.
Laut Nachfrage bei der Krankenkasse bestehen diese auf der Kodierung laut der Kodierrichtlinie D012i Mehrfachkodierung
2. Hinweise zur Doppelklassifizierung: Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.
Wer hat jetzt Recht ?
Viele Grüße bei 31°
Lorelei2