Hallo liebes Forum,
aktuell habe ich das Problem, dass eine Krankenkasse die Bezahlung einer med. Begleitperson (Baby) verweigert, da nach Aussage der KK eine entsprechende Passage im Gesetztestext §17d fehlen würde, der die Kostenerstattung regelt bzw. die KK dazu verpflichtet (im Gesetzestext § 17b da; in § 17d nicht; deshalb keine Kostenerstattung)...
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, ob das tatsächlich so ist; noch besser natürlich: mir einen Hinweis geben, wo eine Abrechnung von MB im PEPP- System schriftlich legitimiert wird.
Dazu vorab schon einmal vielen lieben Dank!
NiZim