Frist zur Anforderung einer med. Begründung AOP Leistung

  • Liebe Mitstreiter,

    gemäß dem berühmten BSG Urteil von 2012 sind wir dazu verpflichtet auch für AOP Eingriffe der Kat. 2 eine Begründung zu übermitteln, warum dieser Eingriff stationär erbracht worden ist. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Tonsilektomie bei einer 18 jährigen Patientin ohne Nebenerkrankungen.
    Ich erhielt nun ein Schreiben der KK, die eben jene Begründung angefordert hat. Allerdings erst 53 Tage nach Rechnungslegung, also außerhalb der sechs Wochen Frist. Bezahlt wurde noch nichts.
    Leider konnte ich bisher nichts finden, ob es für die anforderung der MBEG eine verbindliche Frist gibt. Kann eine Krankenkasse eine Rechnung beliebig lange liegen lassen und dann irgendwann eine MBEG anfordern?

    Immer tapfer bleiben!

    Liebe Grüße aus Bayern

  • Hallo,
    die Frist liegt bei Ihnen. Denn die Rechnung wird erst fällig, wenn Sie eine Begründung überliefert haben. Ausnahmsweise kann die Begründung (so wie bei Ihnen) nachgeliefert haben. Also seien Sie froh, dass die Kasse die Begründung anfordert und den Fall nicht einfach ad acta legt.
    Eine nicht-fällige Rechnung kann ich (und auch die Kasse) beliebig lange liegen lassen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    die Kasse fragt bei einer Tonsillektomie nach???? Das ist doch keine Eingriff aus dem Katalog.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    nicht nur die aus dem Katalog, sondern alles was ambulant gemacht werden kann, muss bei stationär begründet werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    und kennen Sie eine Klinik oder einen Arzt, der eine Tonsillektomie (nicht Tonsillotomie) ambulant macht? Das geht doch gar nicht; ich bin mir nicht sicher, ob dies nicht ein Behandlungsfehler wäre, wenn man eine Tonsillektomie ambulant machen würde - und es blutet nach.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo kodierer2905,

    unsere HNO Ärzte verdrehen auch immer die Augen, wenn ich denen sage, dass die Kasse fragt, warum man eine Tonsilektomie nicht ambulant macht! Ausschlagebend ist hier nur die Tatsache, dass die Patienten nahe an der UGVD entlassen werden.

  • Hallo,
    es wäre sicher hilfreich zu erfahren, ob es sich um eine partielle oder um eine komplette TE (welcher OPS) gehandelt hat und mit welcher Technik diese durchgeführt wurde.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch