Liebe Mitstreiter,
gemäß dem berühmten BSG Urteil von 2012 sind wir dazu verpflichtet auch für AOP Eingriffe der Kat. 2 eine Begründung zu übermitteln, warum dieser Eingriff stationär erbracht worden ist. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Tonsilektomie bei einer 18 jährigen Patientin ohne Nebenerkrankungen.
Ich erhielt nun ein Schreiben der KK, die eben jene Begründung angefordert hat. Allerdings erst 53 Tage nach Rechnungslegung, also außerhalb der sechs Wochen Frist. Bezahlt wurde noch nichts.
Leider konnte ich bisher nichts finden, ob es für die anforderung der MBEG eine verbindliche Frist gibt. Kann eine Krankenkasse eine Rechnung beliebig lange liegen lassen und dann irgendwann eine MBEG anfordern?
Immer tapfer bleiben!
Liebe Grüße aus Bayern