Hallo,
folgende Fallkonstellation ist zur Zeit strittig:
1. Fall Partition M, OGVD 9 Tage
2. Fall Partition M, Wiederaufnahme innerhalb OGVD des 1 Falles
3. Fall Partition O, Wiederaufnahme innerhalb 30 Tagen des Aufnahmetages von Fall 1, allerdings außerhalb der OGVD des 1 Falles.
Wir haben Fall 1 + 2 zusammengeführt ( § 2 Abs. 1 FPV )
Die KK möchte Fall 3 ebenfalls mit Fall 1/2 zusammenführen, da ja ein Partitionswechsel vorliegt und die Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahmetag von Fall 1 erfolgte.
Unserer Ansicht nach erfolgte zunächst eine FZ wg. gleicher Basis - DRG Fall 1 + 2. Die Prüffrist des ersten Falles der die Fallzusammenführung auslöst beträgt somit 9 Tage (§ 2 Abs. 1 FPV). Diese Frist gilt nun auch für alle weiteren Fälle, die für die FZ in Frage kommen. Somit wird Fall 3 separat abgerechnet.
Wie ist Ihre Ansicht ?
LG
Herb