Hallo ins Forum,
bekam heute einen belustuigenden Anruf von der Abrechnung: einige Krankenkassen haben bemängelt, dass wir die Überwachungszeit eines Intensivstationsaufenthaltes in Stunden nicht angeben.
Ich bin überrascht:
1. die Kodierung "Monitoring von Herz- und Kreislauf..." (8-930) hat meines Wissens keinen Einfluß auf die Erlösberechnung (liege ich da falsch ?). Warum interessiert das die Kostenträger ?
2. ... und die Dauer einer Monitorüberwachung schon gar nicht.
Wir sind bemüht, die DRG-Kodierung so regelkonform wie möglich zu machen, aber man sollte die praktische Umsetzbarkeit nicht überstrapazieren.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?
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Dr. med. Jochen Haack
Medizincontrolling
Kliniken des Main-Taunus-Kreises