Biliäre Pankreatitis - CHE

  • Guten Tag,
    ich möchte ein altes Thema unter einem neuen Aspekt nochmal aufwärmen:
    Erster stationärer Krankenhausaufenthalt mit akuter biliärer, teils nekrotisierender Pankreatitis. Behandlung konservativ mit u.a. auch ERCP. Im ersten Krankenhausaufenthalt wird auch aufgrund der biliären Pankreatitis und noch vorhandenen Gallenblasensteinen die Indikation zur Cholecystektomie gestellt.
    Zweiter Aufenthalt nach Ausheilung der Pankreatitis 8 Wochen später zur geplanten CHE. Im zweiten Aufenthalt normale Amylase / Lipase.

    Gilt beim zweiten Aufenthalt die Pankreatitis als HD obwohl keine Pankreatitis mehr vorlag entsprechend D005d ("Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).")?
    Die Indikation wurde beim Erstaufenthalt gestellt, blande, asymptomatische Gallensteine per se werden ja nicht operiert...

    Heutiger MDK sagt: Die Pankreatitis ist nicht mehr vorhanden, kann also auch nicht HD sein.
    Anderer MDK hat aber obige Argumentation schon akzeptiert....

    Da soll sich noch einer auskennen. ?(

    Ich verstehe die Kodierregeln so, dass die Pankreatitis beim zweiten Aufenthalt HD bleibt, weil die CHE als geplanter Folgeeingriff zu sehen ist, der beim Erstaufenthalt wegen des erhöhten OP-Risikos bei der akuten Pankreatitis bewusst nicht sofort durchgeführt wurde.

    Wie seht Ihr das?

    Herzliche Grüße, MJM

  • Hallo MJM,

    ich verstehe nicht warum zwei Gutachten vorhanden sind.
    Ist das zweite Gutachten ein Widerspruchsgutachten?

    Erster stationärer Krankenhausaufenthalt mit akuter biliärer, teils nekrotisierender Pankreatitis - Behandlung konservativ u. a. mit ERCP. Bei bestehender Cholelithiasis frage ich mich, ob nicht bereits im ersten Aufenthalt die "Cholelithiasis" Hauptdiagnose sein müsste.
    Dann wäre die geplante "Folgebehandlung" eindeutig.
    Jedoch die Hauptdiagnose wird nicht unbegründet von Ihnen gewählt sein.
    Im ersten Krankenhausaufenthalt wird auch aufgrund der biliärer Pankreatitis und noch vorhandenen Gallenblasensteinen die Indikation zur Cholecystektomie gestellt.
    Was für mich die Hauptdiagnose im ersten Fall noch schlüssiger machen würde.

    Aufnahme zur geplanten CHE. Die Pankreatitis als HD erscheint mir im 2. Aufenthalt nicht gerechtfertigt.
    "Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff ... - im ersten Aufenthalt wurde keine operative Behandlung durchgeführt. Somit zwar Folgebehandlung - jedoch nicht Folgeeingriff...

    Bin auf weitere Meinungen gespannt

    Gruß
    ochpowi

  • Hallo MJM,

    m.E. ist die DKR D005 nicht anwendbar, weil es sich weder um einen Folgezustand ("Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden") noch -in Ermangelung eines Primäreingriffs- um einen geplanten Folgeeingriff handelt (Def. Folgeeingriff: "... zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die
    zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff
    geplant war").

    Zusammenfassend HD Erstaufenthalt biliäre Pankreatitis, HD Zweitaufenthalt Cholezystolithiasis.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo MJM,

    wenn Sie die biliäre Pankreatitis "wasserdicht" als HD wollen, nehmen Sie den Pat. beim nächsten Mal innerhalb von 30 Tagen wieder zur OP auf...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Vielen Dank für die hilfreichen ;) Infos. Die DKR hab ich mir auch noch mal genau durchgelesen, Folgeeingriff gilt nur, wenn bei Erstaufenthalt eine OP erfolgt ist.

    Also danke nochmal und Grüße.