Hallo liebe Forumsmitglieder,
vielleicht geht es einigen Häusern auch wie uns, eine Krankenkasse fordert sich den Betrag verordnete Hilfsmittel zurück, hierbei wird auch auf das Urteil vom 09.07.2015, AZ.: KR 197/14 benannt.
Bei uns ist vom Korsett bis zur Unterarmgehstütze alles dabei, zusätzlich ist eine Abteilung eine Belegabteilung.
Wie gehen Sie damit um? Ich habe Schwierigkeiten hier einen fundierten Widerspruch zu formulieren!
Besten Dank für Ihre Rückmeldungen!