CA Nebendiagnose

  • Immer wieder strittig bei interner Diskussion. Patient mit vorbekanntem SigmaCA, Sigmaresektion erfolgt. WA nach einigen Monaten wegen Anastomosenstenose, jetzt Rektumresektion mit Anastomose, ohne jegliche Abbildung CA, auch nicht als ND (Kollegen: korrekt, da kein Aufwand). Was ist HD? In Folgeaufenthalten wird wieder CA kodiert.
    Kollegen wollen die Anastomosenstenose, ich präferiere das CA, da in meinen Augen Folgebehandlung?
    Ich bitte um Stellungnahme, vielen Dank!

  • Auch HD Anastomosenstenose wäre für mich o.k., da Aufnahme begründend und durch die OP führend. Dennoch bleibt die Frage: CA dann Nebendiagnose?

  • Hallo,

    die erneute Aufnahme erfolgte nur wegen der postop. Stenose, die behandelt wurde.
    Wenn bzgl. CA keine weitere Diagnostik (oder irgendein spezifischer Aufwand) erfolgte, beleibt für das CA nur eine Z,-Nr.

    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo und vielen Dank für den Kommentar. Habe alles nochmal studiert, also die (kommentierten) DKR. HD Anastomosenstenose wäre nachvollziehbar, da Aufnahme speziell deswegen erfolgte. Aber siehe auch Beispiel 4 zum Abschnitt Folgebehandlung. Mamma CA HD im Fall mit Aufnahme zur Anlage Expander für Wiederaufbau 2 Jahre nach Ablatio.Verstehe die Rückverlagerung Kolostoma auch im Rahmen der Gesamt-CA-Behandlung als Folgeeingriff. In meinem zur Diskussion gestellten Fall sollte der Patient eigentlich zur Rückverlagerung aufgenommen werden, dabei wurde die Anastomosenstenose diagnostiziert und Adhäsionen, die vor der Rückverlagerung erst "in Ordnung" gebracht wurden. Endgültige Rückverlagerung im Folgeaufenthalt (übrigens mit CA als ND kodiert). Somit war die Gesamtbehandlung des CA noch nicht abgeschlossen, auch wenn der Tumor entfernt wurde. Er kann zumindest als ND kodiert werden. Siehe auch Kommentar zum Staging und weiter Kommentar: "Erfolgt die Aufnahme wegen Wundheilungsstörungen . . . . der Rekonstruktionsoperation oder wegen medizinisch erforderlicher Narbenkorrekturen im Bereich dieser Operation, ist nicht das Malignom der Aufnahmegrund. Die HD wird in diesen Fällen . . . gemäß DKR D002 gewählt. Also die Anastomosenstenose in diesem Fall und der Tumor dann meiner Meinung nach als ND. Die Z-Diagnose würde ich erst dann nehmen, wenn der Patient bei der ersten Aufnahme nach Rückverlagerung Kolostoma, nachgewiesen hinsichtlich der BNB gesund ist.