Abrechnung von Entgelten der Anlage 5 ohne Berücksichtigung im E2

  • Liebe Mitstreiter,

    eine Rückmeldung der Kasse lässt mich gerade verzweifeln, da ich auch der FPV leider die Antwort nicht lesen kann.

    Es geht um einen OPS-Kode der ein bepreistes ZE der Anlage 5 auslöst. Genau dieses ZE ist nicht im E2 für das entsprechende Jahr gelistet, bzw. das ZE schon, nicht aber mit dem Entschlüssel.

    Sind jetzt nur 600€ von der Kasse zu bezahlen, mangels Vereinbarung über genau diese Dosis oder doch der Betrag aus der Anlage?

    Besten Dank vorab!

  • Guten Tag,

    jedes bepreiste ZE ist unabhängig von der Vereinbarung zu zahlen. Unpreiste ZE vor der Vereinbarung lösen 600 € aus, werden dann nach Preisfestsetzung ausgeglichen. Unbepreiste ZE nach der Vereinbarung bleiben bei 600 €.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    vielen Dank für die Hilfe!
    Leitet sich dies aus §5 FPV irgednwie ab, oder kann ich das irgendwie anders argumentieren? Ich würde gerne mit einer Quelle bei der Kasse anrufen und unsere Rechnung durchbringen

    Vielen Dank nochmal bisher!

  • Bei den bundeseinheitlich bepreisten Entgelten, ob DRG oder ZE ist hierbei egal, rechnen Sie immer den im Katalog hinterlegten Preis ab, egal ob vereinbart oder nicht. Ansonsten müßten Sie ja auch prophylaktisch jede potentiell bei Ihnen erscheinende DRG (mit einer Menge von z. B. "1") vereinbaren. Diese Diskussion gab es früher mal mit den Kassen, ich bin überrascht, daß sie immer noch nicht ganz erledigt ist.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke